Allein im Verkehrssektor könnten bis 2030 viele Millionen Tonnen CO2 mehr ausgestoßen werden, als es das Klimaschutzgesetz (KSG) eigentlich erlaubt. Dabei hatte die Große Koalition noch festgelegt, dass im Jahr 2030 nicht mehr als 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Verkehrssektor (ohne Luft- und Seeverkehr) in die Atmosphäre gelangen dürfen.
Für das Jahr 2022 sieht das Klimaschutz-Gesetz eine Begrenzung der CO2-Emissionen im Verkehr auf 139 Millionen Tonnen vor. Tatsächlich waren es noch 147,9 Millionen Tonnen. Damit drohe das gesetzliche Ziel für 2030 deutlich verfehlt zu werden, warnen die Güterbahnen.
Minderungsmaßnahmen reichen nicht aus
Der Verband bezieht sich dabei auf den Sachverständigenrat der Bundesregierung für Klimafragen, der errechnet hat, dass sich bis 2030 kumuliert 191 Millionen Tonnen Treibhausgase aus dem Verkehr zusätzlich in der Umwelt anreichern werden, weil die bisher geplanten Minderungsmaßnahmen nicht ausreichen.
Bisher ist im KSG klar geregelt, welche Mengen an Treibhausgasemissionen jeder einzelne Sektor in Deutschland in jedem Jahr bis 2030 ausstoßen darf. Außerdem regelt das Gesetz, dass in Deutschland im Jahr 2045 netto keine weiteren Treibhausgase mehr die Erwärmung treiben sollen. Doch im Verkehr scheint das illusorisch, weil die Emissionen seit Jahren steigen, statt zu sinken.
Große „Minderungslücken“ bis 2030
Die Bundesregierung wäre jetzt eigentlich gesetzlich verpflichtet, im Rahmen eines Sofortprogramms Maßnahmen für genau die Sektoren vorzulegen, die ihre Jahresziele verfehlen. Doch die bisher vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Schritte reichen bei weitem nicht aus.
Die Klimaschutzziele bis 2030 sind derzeit ebenso wenig erreichbar wie der Umbau des Verkehrs zu einem klimaneutralen Sektor mit der Schiene als Rückgrat bis 2045. Zu dieser Einschätzung kommen laut Güterbahnen sowohl der Sachverständigenrat für Klimafragen als auch das Umweltbundesamt (UBA) in voneinander unabhängigen Gutachten.
Beide Institutionen prognostizieren zwar unterschiedlich große „Minderungslücken“ bis 2030.
Selbst in der Bewertung des „regierungsfreundlichsten“ BMDV-Gutachtens, das die Behörde jährlich zur Bilanzierung ihrer eigenen Maßnahmen in Auftrag gibt, ist die Minderungslücke etwa so groß wie das 1,4-fache der gesamten im Jahr 2030 noch zulässigen verkehrsbedingten Emissionen (Sachverständigenrat für Klimafragen 2023). Sachverständigenrat und UBA kommen also zu dem gleichen Ergebnis: Das BMDV überschätzt die Minderungswirkung seiner Maßnahmen.
Koalition will sektorale Betrachtung lockern
Neben dem Gebäudesektor gefährdet der Verkehr die Erreichung der Emissionsminderungsziele Deutschlands insgesamt. Auch diese sind nicht beliebig, sondern völkerrechtlich verbindlich im Vertrag von Paris und der daraus abgeleiteten Verteilung auf die EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Überschreitet Deutschland seine Obergrenzen, müsste es anderen EU-Ländern Emissionsrechte abkaufen. Verkäufer könnten Staaten sein, die ihre Ziele übererfüllen.
Trotz der negativen Prognose hat der Ampel-Koalitionsausschuss im März 2023 beschlossen, die sektorale Betrachtung zu lockern. Überschreitungen im Verkehr könnten mit Übererfüllungen in anderen Sektoren verrechnet werden. Die entsprechende Novelle des KSG wird derzeit verhandelt und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Realitätsferner Wunschgedanke
Der Entwurf wird von Expert:innen und Verbänden heftig kritisiert, da befürchtet wird, dass die faktische Abschaffung der Sektorziele dazu führen wird, dass man sich im BMDV auf die Reduktionsbemühungen der anderen Ressorts verlässt. Dabei sei es sehr unrealistisch, dass auf dem vorgeschlagenen „sektorübergreifenden Weg“ einer der anderen Sektoren die Ziele des Verkehrssektors nebenbei mit erfüllt, so die Auffassung.
Gleichzeitig sind die Spielräume da: Im Sofortprogramm der Bundesregierung für den Verkehrssektor finden sich unter den fünf Maßnahmen mit der größten Minderungswirkung laut Sachverständigenrat gleich zwei Maßnahmenbündel aus dem Güterverkehr, darunter die „Stärkung des Schienengüterverkehrs“. Dahinter verbirgt sich unter anderem die Fortführung der Trassenpreisförderung. Bereits im Vorfeld des KTF-Urteils war geplant, diese bis 2027 abzuschmelzen, was fatale Auswirkungen auf die politischen Verlagerungsziele hätte.
Kredite für Zukunftsinvestitionen
Andere vorgeschlagene Maßnahmen wie „Ausbau und Kapazitätsverbesserungen des Schienennetzes“ kommen nach Ansicht der Güterbahnen viel zu langsam voran. Die Bundesregierung müsse jetzt - auch in Zeiten der Finanzkrise - die Weichen für die Verkehrswende stellen und die Chance nutzen, den Schienenverkehr durch einen Investitionshochlauf zu stärken.
Kurzfristig könnten, davon sind die Güterbahnen überzeugt, Milliardenbeträge generiert werden, indem Subventionen abgebaut werden, die bisher dem Klimaschutz entgegenwirken. Diese Mittel könnten dann in klimafreundliche Verkehrs- und Transportalternativen umgeschichtet werden. Auch die Aufnahme von Krediten für Zukunftsinvestitionen wie die Dekarbonisierung des Verkehrs sei vertretbar.
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