Klimaneutrale Kraftstoffe: VDA drängt Politik zu mehr Ehrgeiz
In einem aktuellen Positionspapier spricht sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) für eine ambitionierte Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht aus. Er verweist auf die große Bestandsflotte, die dekarbonisiert werden muss, wenn die EU ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreichen will. Deutschland hat dieses Ziel sogar auf 2045 vorgezogen. Dann dürfen an den Tankstellen keine fossilen Kraftstoffe mehr verkauft werden.
Ohne erneuerbare Kraftstoffe wird dies kaum möglich sein. Der VDA hält es daher für dringend geboten, dass die Politik den Hochlauf der verschiedenen Kraftstoffe biogenen und nicht biogenen Ursprungs einleitet. Auch diese müssen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Denn während die CO2-Flottenregulierung konsequente Einsparpotenziale für Neufahrzeuge vorgibt, sind die Vorgaben der RED III zum Hochlauf der erneuerbaren Kraftstoffe zumindest aus Sicht des VDA nicht besonders ambitioniert.
Markt in der Hochlaufphase
Dabei befindet sich der Markt für erneuerbare Kraftstoffe derzeit in einer Hochlaufphase. Da sie in mehreren Verkehrsträgern und Sektoren eingesetzt werden können, steigt auch die Nachfrage. Es werde deshalb jede Option zur Bedienung dieser Nachfrage benötigt. Nach Ansicht des VDA sollte daher der Fokus zunächst auf der Beschaffung erneuerbarer Kraftstoffe und nicht auf ihrer politischen Zuteilung in bestimmte Sektoren liegen.
Dynamische Quoten könnten helfen
In seinem Positionspapier fordert der Verband zudem einen langfristigen Zielpfad sowie eine nach oben dynamische THG-Quote. Das bedeutet, dass die THG-Quote bei Übererfüllung durch einen festgelegten Mechanismus automatisch ansteigt, um Investitionsanreize in erneuerbare Energieträger aufrechtzuerhalten.
„Nur mit einem Kurs, der technologieoffen alle Lösungspotenziale zulässt, kann Europa seine CO2-Reduktionsziele erreichen. Die Politik ist aufgefordert, Anreize für den Hochlauf erneuerbarer Energieträger festzuschreiben und somit Investitionen zu gewährleisten und zu fördern“, erklärt die VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Klares Klimaziel soll langfristig defossilisieren
Die 2023 novellierte RED III gibt den EU-Mitgliedstaaten für den Verkehrssektor ein klares Klimaziel vor, um den Verkehrssektor langfristig zu defossilisieren. Bis 21. Mai 2025 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtline adressiert den Hochlauf erneuerbarer Energieträger – für den Verkehrssektor sind dies Ladestrom und erneuerbare Kraftstoffe. Mit erneuerbaren Kraftstoffen kann der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor perspektivisch weitgehend klimaneutral betrieben werden, aber auch der Markthochlauf von Null-Emissions-Fahrzeugen, wie beispielsweise Brennstoffzellen-Lkw, angereizt werden.
Bestandsflotte fährt noch lange
„Fakt ist: Der Hochlauf der Elektromobilität – inklusive der Wasserstoff-Fahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich – wird in den kommenden Jahren erhebliche CO2-Einsparungen ermöglichen. Gleichzeitig gilt: Das ist nicht ausreichend, da es in Deutschland noch lange Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geben wird“, betont Müller.
Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erfüllt werde, so die VDA-Präsidentin, fahren dann immer noch mindestens 40 Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen. Für diesen Fahrzeugbestand werden erneuerbare Kraftstoffe dringend benötigt. Der VDA spricht sich deshalb zusätzlich für eine RFNBO-Unterquote (Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe) von mindestens fünf Prozent für 2030 aus. Dass die Bundesregierung von einem größeren RFNBO-Bedarf als in der RED III ausgeht, zeige der nationale Energie- und Klimaplan.
Unternehmen brauchen Investitions- und Planungssicherheit
Neben einer ambitionierten Ausgestaltung der RED III braucht es flankierende Maßnahmen: unter anderem einen langfristigen Reduktionszielpfad – wie für den Flug- und Schiffsverkehr bereits verabschiedet – sowie eine Reform der Energiesteuer.
„Für Investitions- und Planungssicherheit muss die Politik jetzt schon einen langfristigen regulatorischen Rahmen mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 schaffen, ähnlich wie für den Schiffs- und Flugverkehr“, betont Hildegard Müller.
Ziel aller politisch denkbaren Instrumente muss ein schneller und skalierbarer Technologie- und Markthochlauf sein.
Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz schließen
Mit Blick auf die RED III sei außerdem wichtig, die Mehrfachanrechnungen zu überarbeiten, heißt es in dem Positionspapier. Darunter versteht man, dass bestimmte in Verkehr gebrachte Energiemengen mehrfach angerechnet werden – beispielsweise Ladestrom mit dem dreifachen seiner eigentlichen Menge. Dadurch sollen Anreize für Investitionen in bestimmte erneuerbare Energieträger gesetzt werden, um die CO2-Einsparungsziele effizienter zu erreichen.
Mehrfachanrechnungen bilden insbesondere in der Hochlaufphase einen Anreiz für Investitionen in bestimmte Energieträger zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben. Sie wirken insgesamt jedoch nachfragehemmend, wenn die übergeordneten Ziele im Rahmen der Regulierung nicht entsprechend ansteigen. Um die Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz zu schließen, sollten Mehrfachanrechnungen bis 2030 stufenweise abgeschafft werden. Ausgenommen sollte dabei Wasserstoff bleiben, um hier Investitionssicherheit zu gewährleisten und einen Markt für grünen Wasserstoff überhaupt zu etablieren.
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