Kfz-Zulassung: Änderung bei Erstzulassungen

Ab 1. Oktober werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die so genannte Zulassungsbescheinigung ersetzt.
Redaktion (allg.)
Es werden die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief künftig bei Erstzulassungen und jeder Änderung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle ausgegeben. Laut Dekra behalten die alten Fahrzeugpapiere weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht getauscht werden. Im Rahmen einer EU-Richtlinie sollen die neuen Dokumenten einfacher zu lesen sein. Zudem sollen die Zulassungsbescheinigungen gerade im grenzüberschreitenden Verkehr eine höhere Fälschungssicherheit garantieren.(tpi)
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