KEP-Branche: Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sucht schwarze Schafe
Am Anfang stand ein Gutachten, das die Gewerkschaft Verdi in Auftrag gegeben hatte. Darin wurde untersucht, ob ein Nachunternehmerverbot in der KEP-Branche rechtens wäre. Die Dienstleistungsgewerkschaft sah sich daraufhin in ihrer Haltung bestätigt, dass dies die einzige Lösung sei, um die prekären Arbeitsbedingungen in der Branche zu beseitigen. Dem widersprach der Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) heftig. Er sprach von „unzutreffenden, lückenhaften und einseitigen Annahmen über die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche“, auf denen das Gutachten beruhe. Von einseitigen Recherchen war die Rede.
Am 9. Oktober rückte dann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls aus und überprüfte bundesweit verdachtsunabhängig die Kurier-, Express- und Paketbranche. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)Sendungen aller Art.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz überprüft worden – seit dem 1. Oktober 2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von zwölf Euro je Zeitstunde. Die Zollbeamten habe außerdem interessiert, ob sozialversicherungsrechtliche Pflichten eingehalten, Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen sowie Ausländern illegal beschäftigt werden, teilte das Amt im Nachgang mit. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten dabei bundesweit insgesamt rund 9.600 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten knapp 280 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.
Nach einer ersten, von der Generalzolldirektion veröffentlichten Bilanz ergaben sich dabei zunächst in fast 2.000 Fällen erste Hinweise, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. Bereits in 60 Fällen wurden vor Ort Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen unerlaubten Aufenthalts und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und in 95 weiteren Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, hier schwerpunktmäßig wegen Meldeverstößen und Nichtmitführen von Ausweispapieren. Nun schlössen sich umfangreiche Nachprüfungen an, teilt der Zoll mit. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen.
„Wir begrüßen die bundesweiten Schwerpunktprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in der Paketbranche“, reagierte der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann auf die Schwerpunktkontrollen. „Die Kontrollen tragen signifikant dazu bei, dass die wenigen ‚schwarzen Schafe‘ in der Branche nicht den Ruf der übrigen soliden, anständigen Unternehmen schädigen. Unsere Mitgliedsunternehmen und wir setzen uns mit allen Mitteln dafür ein, dass in der gesamten Branche faire und gute Arbeitsbedingungen herrschen und unterstützen den Zoll vollumfänglich bei seinen Untersuchungen.“
Es sei erfahrungsgemäß zu erwarten, dass es sich bei den Verdachtsfällen mehrheitlich um kleinere Ordnungswidrigkeiten handele, kommentierte Bosselmann weiter die Ergebnisse der Kontrollen. Die Betonung liege dabei auf dem Verdacht. Es gelte also weiter die Unschuldsvermutung. Bosselmann fände es jedoch hilfreich, wenn die FSK transparent kommunizieren würde: Wie viele Unternehmen wurden befragt und sind betroffen? Wie ist das Verhältnis von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten? Hier brauche es mehr Klarheit, um zu wissen, wie Missstände beseitigt werden können.
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