KEP-Branche: Gesetz zur Nachunternehmerhaftung verabschiedet

Mit dem sogenannten Paketboten-Schutz-Gesetz führt der Bundestag in der KEP-Branche die Nachunternehmerhaftung ein.

(Symbolbild: Hermes)
(Symbolbild: Hermes)
Christine Harttmann

Das Gesetz, für das bereits bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft als Blaupause dienten, soll künftig sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt werden. Der Bundestag hat es in seiner Sitzung am 24. Oktober 2019 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.
 

 

Laut der Bundesregierung geben die Paketdienste aus Kapazitätsgründen einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer ab. Dabei komme es zum Teil zu Schwarzgeldzahlungen sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Mit dem Gesetz „zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten“ wollen die Parlamentarier nun die die Situation der Paketboten verbessern und zugleich, die ehrlichen Unternehmen vor einem unfairen Wettbewerb zu schützen. Mit der Nachunternehmer- oder Generalunternehmerhaftung werde sichergestellt, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsverträge haftet. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und sind diese nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.

„Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz schützen wir die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und sorgen für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb“, kommentierte Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

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