08.06.2006
Redaktion (allg.)
Das gab Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute bekannt. In der Zeit vom 9. Juni bis zum Ablauf des 9. Juli gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger nicht. Zusätzlich gilt am Samstag, den 8. Juli, das Lkw-Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung für die vorstehend genannten Lkw-Fahrten nicht. Damit können Lkw-Fahrten für Veranstaltungszwecke der WM 2006 im kompletten WM-Zeitraum auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Die Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nur für Transporte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Transport von Ausrüstungsgegenständen für Funk- und Fernsehübertragungen (Tonanlagen, Großbildleinwände etc.) sowie Transporte zur Versorgung von Spielern und Zuschauern. Die Polizei wird dies entsprechend kontrollieren und Missbrauchsversuche anderer Lkw-Fahrten ahnden.(tpi)
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