Kartellrecht: DSLV befürwortet GVO-Befristung in Schifffahrt
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt nach eigenen Angaben die Entscheidung der EU-Kommission, die bis zum 25. April 2024 befristete Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien nicht erneut zu verlängern.
Damit ende eine kartellrechtliche Sonderstellung für die Container-Linienschifffahrt, die zu Marktverwerfungen nicht nur zulasten vieler Überseespeditionshäuser und deren Kunden, sondern der Logistikbranche insgesamt sowie der Häfen geführt habe, hieß es aus dem Verband.
Wettbewerbsnachteile für Spediteure beendet
Ursprünglich sollten Konsortien durch eine effizientere Nutzung von Schiffskapazitäten für eine Erhöhung der Produktivität und eine Verbesserung der Servicequalität sorgen. Davon hätten europäische Reedereikunden und Verbraucher profitieren sollen. DSLV-Präsident Axel Plaß:
„Die marktbeherrschende Stellung der drei weltweit größten Seeschifffahrtsallianzen hat die ursprüngliche Zielsetzung der GVO aber längst ins Gegenteil verkehrt.“
Gepaart mit beihilferechtlich zulässigen Steuervorteilen sowie allianzübergreifenden Verflechtungen der Reedereien habe dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen vor allem für mittelständische Speditionsunternehmen und deren Kunden geführt. Plaß:
„Selbstverständlich muss die europäische maritime Wirtschaft im globalen Wettbewerb bestehen können und deshalb gestärkt werden. Die meisten Container-Linienreedereien sind aber längst keine klassischen Schifffahrtsunternehmen mehr, die mit reinen Schiffstransporten von Hafen zu Hafen ihr Geld verdienen. Als global agierende und finanzstarke Großkonzerne erbringen sie integrierte Dienstleistungen entlang der gesamten Lieferkette. Dadurch sind sie in die Märkte der Logistikbranche eingedrungen, mit deren Unternehmen sie heute im direkten Wettbewerb stehen. Die Entscheidung der Kommission, auf die der DSLV und sein europäischer Dachverband CLECAT fortlaufend gedrängt haben, ist deshalb richtig - allerdings kommt sie Jahre zu spät.“
Laut der Europäischen Kommission bleibt die Zusammenarbeit zwischen Reedereien auf Grundlage allgemeiner EU-Kartellrechtsvorschriften grundsätzlich zulässig. Der DSLV hat die Kommission deshalb aufgefordert, die Entwicklung der Container-Linienschifffahrt im Interesse der europäischen Wirtschaft und Verbraucher weiterhin konsequent zu beobachten.
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