Kabotageverkehr: BAG setzt auf Schwerpunktkontrollen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 28. Mai 2020 hat in Nordhessen und im südlichen Harz Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagevorschriften bei der Beförderung von Rundholz durchgeführt.

Das BAG hat vor allem Kabotagesünder im Visier | Foto: BAG
Das BAG hat vor allem Kabotagesünder im Visier | Foto: BAG
Torsten Buchholz

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie stehen die staatlichen Kontrollorgane für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften im Straßengüterverkehr ein. Die Einsatzkräfte des Zolls konzentrierten sich auf die Überwachung der Vorschriften über den Mindestlohn, während die Einsatzkräfte der Polizei und des BAG vornehmlich Kabotage sowie Lenk- und Ruhezeiten in den Blick nahmen.

Aktuell hat das BAG mit Unterstützung der Polizei insgesamt 26 Holztransporte durch gebietsfremde Unternehmen überprüft und davon neun beanstandet. In sechs Fällen wurde unter Missachtung der Kabotagevorschriften befördert.

Gegen gebietsfremde Beförderer wurden über 12.000 Euro Sicherheitsleistungen angeordnet und vereinnahmt. Die überwiegende Zahl der Beförderungen wurde von deutschen Unternehmern durchgeführt. Die bundesweite Fortführung derartiger Kontrollen sei fester Bestandteil der künftigen Planung, so das BAG.

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