Inntalautobahn: BGL gegen Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots

Das österreichische Bundesland Tirol hat eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter erlassen. Ab 1. Januar 2020 soll neben den bisher vom Fahrverbot auf der Inntalautobahn betroffenen acht Gütergruppen auch der Transport von fünf weiteren Gütergruppen verboten werden.

Inntalautobahn bei Innsbruck | Foto: ASFiNAG
Inntalautobahn bei Innsbruck | Foto: ASFiNAG
Torsten Buchholz

Ausgenommen werden sollen zwar weiterhin Euro VI-Fahrzeuge, allerdings nur noch unter der Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge nach dem 31. August 2018 erstmalig zugelassen wurden, teilt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit.

Der BGL weist drauf hin, dass die Europäische Kommission der Sektoralen Fahrverbotsverordnung im November 2016 nur grünes Licht unter der Bedingung gegeben hatte, dass Euro VI-Fahrzeuge in ihrer Gesamtheit dauerhaft ausgenommen werden. Wie die Kommission dem BGL damals mitgeteilt habe sah sie in der von Tirol letztlich zugesagten unbefristeten Befreiung für Euro-VI-Lastkraftwagen eine zufriedenstellende Lösung. Weiter heißt es in dem Schreiben der Generaldirektion GROW vom 3. November 2016, damit würde die Beförderung der vom Fahrverbot betroffenen Waren durch das Inntal „weiterhin möglich sein, solange Transportunternehmer wenigst verschmutzende Fahrzeuge einsetzen.“

Gemessen an der damaligen Zusage Tirols gegenüber der Kommission, Euro VI-Fahrzeuge „unbefristet“ zu befreien, sowie der damaligen Annahme der Kommission, damit werde den jeweils saubersten Fahrzeugen ein Transport der betroffenen Waren weiterhin möglich sein, widerspreche der gestern veröffentlichte Verordnungstext in eklatanter Weise dem 2016 geschlossenen Kompromiss, so der BGL. Denn schließlich würden die Euro VI-Fahrzeuge, die vor dem 1. September 2018 zugelassen wurden, dem gleichen Emissionsgrenzwert wie die ab diesem Termin zugelassenen Lkw unterliegen (Stickoxid 0,4 g/kWh), argumentiert der Verband. Die vorgesehene Beschränkung auf Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. September 2018 führe daher nicht zu einer Verbesserung der Luftqualität und sei „insofern strikt abzulehnen“.

Der BGL appelliert nun an die EU-Kommission, dass sie mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung „gegen diese willkürliche Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots auf dieser wichtigsten Nord-Süd-Verbindung zwischen Deutschland und Italien vorgeht“.

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