Infrastruktur: Scheuer beschleunigt Planung und Bau

Mit einem Investitionsbeschleunigungsgesetz will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Planung und den Bau neuer Schienenwege voranbringen.

Beschleunigte Genehmigungen, verkürzte Gerichtsverfahren - so will Scheuer mehr Geschwindigkeit in den Ausbau des Schienennetzes bringen. (Foto: Pixabay)
Beschleunigte Genehmigungen, verkürzte Gerichtsverfahren - so will Scheuer mehr Geschwindigkeit in den Ausbau des Schienennetzes bringen. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Am 12. August 2020 hat das Kabinett den von Scheuer vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) verstärke damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland, heißt es aus dem Ministerium.

Wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer betont, geht es darum, dass das Bauen schneller geht:

„Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren. Damit nehmen wir alles in den Blick, wo es bislang klemmt.“

Schneller Bauen an der Schiene

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:

  • die Elektrifizierung von Bahnstrecken, o die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
  • der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
  • die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung. Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, beispielsweite bei Landesstraßen oder Hafenprojekten. Das spare eine Instanz und verkürze, so das Ministerium, die Zeit der Verfahren. Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.

Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:

  1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
  2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren – beispielsweise durch Online-Veröffentlichungen – stärker digitalisiert.

In dieser Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag könne nun per Gesetz wichtige umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen. Das Ministerium erhofft sich, dass dadurch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern steigt.

Verfahren bei Ersatzneubauten wurden verschlankt – das heißt, wenn Brücken ersetzt werden, entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem wurden Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet, damit diese schneller gebaut werden können.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »