Hilfstransporte in die Ukraine: Die gesetzlichen Transitbestimmungen

Viele Unternehmen in Deutschland und ganz Europa bereiten gerade Hilfstransporte ins ukrainische Kriegsgebiet vor. Dabei sollten die Bestimmungen für grenzüberschreitenden Verkehr in den Transitländern beachtet werden. Hier gibt es Infos und weiterführende Links.

 

Wer jetzt als Spedition Hilfstransporte in die Ukraine plant, sollten die gesetzlichen Bestimmungen in den Transitländern im Auge haben. (Grafik: Pixabay/Explore)
Wer jetzt als Spedition Hilfstransporte in die Ukraine plant, sollten die gesetzlichen Bestimmungen in den Transitländern im Auge haben. (Grafik: Pixabay/Explore)
Claus Bünnagel
(erschienen bei busplaner von Claus Bünnagel)

Deutschland: BAG meldet Ausnahme von Lenk- und Ruhezeiten

Laut dem BAG sind Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Hilfstransporte und in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, von der Anwendung der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland ausgenommen. Bei Fragen sollen die zuständigen Behörden im jeweiligen Bundesland kontaktiert werden.

Außerdem rät das BAG bei Reisen in die Ukraine neben gültigen Reisedokumenten einen Bargeldvorrat sowie ausreichend Proviant mitzunehmen. Bei Einreise in die Ukraine sollen sich deutsche Staatsbürger bitte in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.

Es wird aber dringend davon abgeraten, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen. Es wird empfohlen, gerade bei solchen im öffentlichen Interesse stehenden Hilfsbeförderungen die einschlägigen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Auch bei Inanspruchnahme der Ausnahme in Notfällen muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.

Polen: Befristete Ausnahmen bei Lenk- und Ruhezeiten

Vom 4. März bis zum 2. April 2022 gelten in Polen befristete Ausnahmen von den Bestimmungen über Lenkzeiten, Unterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, die im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen- und Güterkraftverkehr tätig sind. Normalerweise gelten folgende Bestimmungen in Polen:

  • Die tägliche Lenkzeit darf elf Stunden nicht überschreiten
  • Die Wochenlenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten
  • Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten
  • Nach einer Lenkzeit von fünfeinhalb Stunden hat das Fahrpersonal Anspruch auf eine ununterbrochene Unterbrechung von mindestens 45 Minuten
  • Das Fahrpersonal kann auf Wunsch auch die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen, sofern das Personal einen geeigneten Schlafplatz zur Verfügung hat und das Fahrzeug stillsteht

Es wird allerdings dringend davon abgeraten, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen. Denn gerade bei solchen im öffentlichen Interesse stehenden Hilfsbeförderungen sollten die regulären Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Fahrpersonal, dass im Notfall diese Ausnahmeregelung dennoch in Anspruch nimmt, muss die Fälle handschriftlich auf der Rückseite des analogen Kontrollgeräts oder des Ausdrucks des digitalen Fahrtenschreibers eintragen. Die Anwendung der befristeten Ausnahmeregelungen darf die Arbeitsbedingungen der Fahrer und die Sicherheit im Straßenverkehr in keinem Fall beeinträchtigen.

Österreich: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine

Für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine besteht in Österreich die Möglichkeit der Mautbefreiung bei der Asfinag. Die Anträge auf Mautbefreiung müssen noch vor Antritt der Fahrt gestellt werden. Hierfür müssen die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt und an ausnahmeantrag@asfinag.at gesendet werden.

Weitere Informationen unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/.

Rumänien: Aktuelle Grenzsituation

Die rumänische Grenzpolizei stellt täglich aktualisierte Informationen über die Lage an den rumänischen Grenzen zur Ukraine bereit. Weitere Informationen (auf Englisch) hier.

Darüber hinaus teilt die Grenzpolizei in einer Online-Anwendung die durchschnittlichen Wartezeiten an den Straßengrenzübergängen mit.

(Quelle: LBO)

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