HHLA: Teil-Untersagung beim Cosco-Deal

Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober in einer Sitzung den Einstieg der chinesischen Staatsreederei Cosco in die HHLA Container Terminal Tollerort GmbH genehmigt - unter Auflagen. Zugleich wurde laut dem Bundeswirtschaftsministerium eine Teiluntersagung im Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen beschlossen.

Das Containerterminal Tollerort im Hamburger Hafen steht im Mittelpunkt des viel diskutierten Deals. (Bild: HHLA)
Das Containerterminal Tollerort im Hamburger Hafen steht im Mittelpunkt des viel diskutierten Deals. (Bild: HHLA)
Anna Barbara Brüggmann
(erschienen bei LOGISTIK HEUTE von Therese Meitinger)

Im Rahmen einer vonseiten des Wirtschaftsministeriums ausgesprochenen Teiluntersagung darf das chinesische Staatsunternehmen Cosco nur einen Anteil unterhalb von 25 Prozent an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH erwerben. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts wird nicht erlaubt.

Ursprünglich hatte Cosco geplant, 35 Prozent der Anteile zu übernehmen. Zudem wurden einer Pressemitteilung zufolge Sonderrechte untersagt. Damit werde eine strategische Beteiligung an der HHLA CTT verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert, heißt es vonseiten des BMWK. Als Grund für die Teiluntersagung nannte das BMWK das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Mit der Teiluntersagung soll zugleich sichergestellt werden, dass die Schwelle von 25 Prozent auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden kann. Möchte der Erwerber Cosco beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile erwerben, so löst jeder Erwerbsvorgang, der die Schwelle von 25 Prozent überschreitet, eine neue Investitionsprüfung aus.

Keine Vetorechte bei strategischen Entscheidungen

Zudem wird den Erwerberinnen Ministeriumangaben zufolge untersagt, in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA CTT zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 Prozent vermittelten Einfluss hinausgeht. Es darf also nicht über Sonderrechte zu einem atypischem Kontrollerwerb kommen. Entsprechend werde den Erwerberinnen unter anderem untersagt, sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen. Auch wird im Zuge der Teiluntersagung beispielsweise verboten, Mitglieder der Geschäftsführung oder Personen in operativen Führungspositionen zur selbständigen Entscheidung zu benennen.

„Wir begrüßen, dass in sachlich-konstruktiven Gesprächen mit der Bundesregierung eine Lösung gefunden wurde“, erklärte HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath am 26. Oktober gegenüber der Presse. „Wir werden mit CSPL zeitnah Gespräche über eine entsprechende Anpassung der Vereinbarung führen.“

Titzrath sprach von einem Ergebnis, „das die Zukunftsfähigkeit der HHLA stärkt und Arbeitsplätze im Hamburger Hafen sichert“. Die seit 40 Jahren bestehende Geschäftsbeziehung mit Cosco wolle man erfolgreich weiterentwickeln, so die HHLA-Vorstandsvorsitzende weiter.

Sie wies auch Befürchtungen zu weitergehenden Beteiligungen zurück:

„Die HHLA bleibt ein eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg als wichtigstem Eigentümer“, so Titzrath.

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