HHLA: Datenschutzbeauftragter klagt wegen mangelnder Transparenz

(dpa/lno) Schon im November hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte mangelnde Transparenz beim städtischen Hafenlogistiker HHLA bemängelt. Geändert hat das nichts. Nun macht Thomas Fuchs ernst.

Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hält den Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022 im Rathaus hoch. Foto: Marcus Brandt/dpa
Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hält den Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022 im Rathaus hoch. Foto: Marcus Brandt/dpa
Nadine Bradl

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen die HHLA wegen mangelnder Transparenz Klage eingereicht. Grund sei die grundsätzliche Weigerung des städtischen Hafenlogistikers, gegenüber den Hamburger Bürgern seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zu erfüllen, teilte der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs am Dienstag im Rahmen der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts mit. Im November hatte er bereits eine entsprechende Ermahnung gegen die HHLA ausgesprochen.

Einsicht verwehrt

Ein Bürger hatte Informationen über den Geschäftsverteilungsplan und das Organigramm der HHLA angefordert. Dies sei ihm mit dem Hinweis, dass die HHLA als Aktiengesellschaft rein privatwirtschaftlich handele und keine öffentlichen Aufgaben erfülle, verwehrt worden. 

«Nach der Flughafen Hamburg GmbH müssen wir nun gegen die HHLA klagen, damit vor Gericht noch einmal festgestellt wird, was schon nach dem Gesetz gilt: Auch Aktiengesellschaften, deren Aktienmehrheit durch die Stadt gehalten wird, sind gegenüber den Bürger:innen zu Transparenz verpflichtet», erklärte Fuchs. Die Klage sei am 1. Februar beim Verwaltungsgericht eingereicht worden.

Auskunftspflicht verletzt

Auch andere städtische Unternehmen seien erneut durch mangelnde Bereitschaft aufgefallen, ihren Auskunftspflichten nachzukommen, so der Datenschutzbeauftragte. So hätten sich auch die Energiewerke in ihrer Fernwärmesparte nicht als informationspflichtig gesehen. Weitere Fälle beträfen Krankenhäuser, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Hygienepläne durch das Bezirksamt gewehrt hätten.

Insgesamt ging die Zahl der Fälle, in denen der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet wurde, laut Tätigkeitsbericht aber zurück: Von 343 Fällen im Zeitraum 2020-2021 auf 197 in den Jahren 2022-2023. Das liege vermutlich auch an einer «langsam wachsenden Bereitschaft öffentlicher Stellen, Informationen herauszugeben», teilte Fuchs mit.

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