Hessen: Freie Fahrt auf dem Seitenstreifen

Seitenstreifen sind in dem Bundesland während des Berufsverkehrs derzeit auf 52 Kilometern Autobahn befahrbar. Verkehrsminister Rhiel hat nun weitere Freigaben angekündigt.
Torsten Buchholz
Auf vier Abschnitten der Autobahnen A 3 und A 5 mit werden seit einigen Jahren bereits Seitenstreifen zeitweilig für den Verkehr freigegeben. Künftig sollen es 72 Kilometer sein. „Im Rhein-Main-Gebiet gibt es weniger Staus auf den Autobahnen, weil während des Berufsverkehrs die Seitenstreifen befahren werden dürfen. Aufgrund des Erfolgs dieses Projekt werden in den kommenden Monaten die Seitenstreifen von Autobahnabschnitten mit einer Länge von 24,8 Kilometer zusätzlich temporär freigegeben“, kündigte Hessens Verkehrsminister Dr. Alois Rhiel in Wiesbaden an. Die Seitenstreifenfreigabe erfolgt im Rahmen der Initiative „Staufreies Hessen 2015“. Der Verkehrsablauf konnte laut Aussage des hessischen Verkehrsministers spürbar verbessert werden. Staus und Verkehrsstörungen seien erheblich reduzier worden. „Die Kapazität der regulär dreistreifigen Streckenabschnitte wird durch den freigegebenen Seitenstreifen um etwa 20 Prozent gesteigert“, so Rhiel. Dies bedeute, dass Verkehrsstärken von über 7.000 Fahrzeugen pro Stunde möglich sind, ohne dass es zu Verkehrszusammenbrüchen und langen Staus im abendlichen Berufsverkehr kommt. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit habe man keine negative Veränderungen feststellen können, erklärte Gerd Riegelhuth, Leiter der Verkehrszentrale Hessen (VZH), die Freigaben steuert und kontrolliert. Belastbare Unfalldaten liegen für die A 3 zwischen den Anschlussstellen Offenbach und Obertshausen vor. Die Untersuchungen würden zeigen, dass dort weder die Anzahl der Unfälle insgesamt, noch die Anzahl der Unfälle mit schwerem Personenschaden zugenommen haben. Riegelhuth: „Positiv auf die Sicherheit wirkt sicherlich, dass mit der Verringerung der Staus auch staubedingte Unfälle reduziert werden.“ Grundsätzlich zeige das bisher in Hessen beobachtete Unfallgeschehen im Bereich von Streckenabschnitten mit temporärer Seitenstreifenfreigabe das gleiche Bild, wie es bereits in den Untersuchungen im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenverkehr festgestellt wurde. „Gegenüber der temporären Seitenstreifenfreigabe gibt es aus Sicherheitsgründen keine in der Praxis bestätigten Einwände“, so Riegelhuth.
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