Handy-Nutzung: Roaming-Gebühren in der EU entfallen

Ab 15. Juni 2017 schafft die EU die sogenannten Roaming-Gebühren ab, die bisher bei der Nutzung von Mobiltelefonen mit deutschem Tarif im Ausland anfielen. Dauer-Roaming bleibt allerdings ausgeschlossen.
 Zum 15. Juni 2017 schafft die EU die sogenannten Roaming-Gebühren im EU-Ausland ab. (Foto: Ute Mulder/pixelio.de)
Zum 15. Juni 2017 schafft die EU die sogenannten Roaming-Gebühren im EU-Ausland ab. (Foto: Ute Mulder/pixelio.de)
Christine Harttmann

Damit gelten künftig beim Telefonieren, SMS-Versenden oder bei der Internetnutzung die gewohnten heimatlichen Tarife, teilt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) mit. Wer im EU-Ausland unterwegs ist kann also künftig ohne Aufpreis seine vertraglich vereinbarten Freiminuten, Flatrates oder ihr Datenvolumen ausschöpfen. Die Neuregelung gilt nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice in allen Ländern der Europäischen Union, sowie einigen zusätzlichen Ländern, die ebenfalls die EU-Roaming-Verordnung unterzeichnet haben – wie Liechtenstein, Norwegen und Island. Für außereuropäische Länder gilt die Regelung nicht.

Und noch eine Einschränkung gibt es zu beachten: Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten sind weiterhin Aufschläge möglich, sogenanntes Dauer-Roaming bleibt also ausgeschlossen. In solchen Fällen können die Mobilfunkanbieter nach wie vor Aufschläge erheben, jedoch nur innerhalb bestimmter Obergrenzen. Nicht umgesetzt hat die EU ihre ursprüngliche Absicht, die Roamingfreiheit auf 90 Tage im Jahr zu begrenzen. Bei Tarifen mit großen Datenvolumina, kann der Anbieter zudem die übertragene Datenmenge bei Nutzung im Ausland begrenzen.

(EU-Roaming-Verordnung, VO (EU) Nr. 531/2012)

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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