Gewichtsklasse richtig deklarieren

Seit Anfang des Jahres gelten in Deutschland neue Maut-Tarife. Lkw-Fahrer sollten darauf achten, dass die Gewichtsklasse ihres Fahrzeugs korrekt eingestellt ist.
Foto: Toll Collect
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Anna Maria Schmid

Der Mautbetreiber Toll Collect weist darauf hin, dass vor allem bei Fahrzeugen, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen registriert sind, jetzt erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Sie haben diesen Wert auf der On-Board Unit (OBU) gespeichert. Fährt der Lkw mit einem Hänger, muss die Gewichtseinstellung auf der OBU angepasst werden. Angezeigt wird „>18 t“. Anschließend muss der Fahrer die Zahl der Achsen angeben. Zur Auswahl stehen bis drei sowie vier und mehr Achsen.

Grundlage für die OBU sei immer das in den Fahrzeugpapieren angegebene zulässige Gesamtgewicht. Für die Ermittlung bei Fahrzeugkombinationen werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Hier weicht die Regel von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab. Stütz- und Aufliegelasten werden in der Rechnung nicht berücksichtigt, heißt es bei Toll Colelct.

Es gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wird – egal, ob fahrlässig oder vorsätzlich. Dann drohen Geldbußen.

Die Maut setzt sich aus drei Teilen zusammen: Der Gewichtsklasse und den daraus abgeleiteten Infrastrukturkosten, der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung.

Für das Gewicht gelten folgende Gewichtsklassen: Größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen, größer/gleich 12-18 Tonnen und größer 18 Tonnen. Ab 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht muss zusätzlich die Zahl der Achsen angegeben werden.

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