Gericht: Dreieinhalb Jahre Haft nach tödlicher Trunkenheitsfahrt mit Sattelzug

(Ulf Vogler/dpa) Er hatte in der Nacht reichlich getrunken, trotzdem setzte er sich in seinen tonnenschweren Sattelschlepper und fuhr los - immer noch betrunken. Eine 22-Jährige kostete dies das Leben. Im Prozess wurde es sehr emotional.

Symbolbild: Pixabay
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Nadine Bradl

Mit mehr als 2,2 Promille setzte er sich ans Steuer seines tonnenschweren Sattelzuges und rammte bei voller Fahrt auf der Gegenfahrbahn einen entgegenkommenden Traktor. Die erst 22 Jahre alte Traktorfahrerin war sofort tot.

Dreieinhalb Jahre Haft

Wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Straftaten ist der 58-Jährige am Montag vom Amtsgericht Augsburg zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem wurde dem einschlägig vorbestraften Angeklagten die Fahrerlaubnis für fünf Jahre entzogen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, nachdem alle Seiten auf Rechtsmittel verzichteten (Az. Ls 600 Js 118699/23).

Zu Beginn des Prozesses hatte der Lasterfahrer alle Vorwürfe zugegeben.

«Ich bin eindeutig schuld», sagte er. «Es ist ganz schrecklich, was passiert ist.»

Der Fernfahrer entschuldigte sich mehrfach bei den im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der getöteten 22-Jährigen.

Der Vater des Opfers war Nebenkläger in dem Verfahren und schilderte unter Tränen, was für ein Mensch seine Tochter war.

«Sie hat ihr Leben genossen, ihr kurzes Leben.»

Sie habe Landwirtin werden und im Familienbetrieb mitarbeiten wollen. Der Vater war selbst am Unfallort und hatte das Sterben seiner Tochter dort erleben müssen.

Kein Führerschein bei Unfall

Richterin Andrea Hobert machte im Urteil unmissverständlich klar, dass nur der 58-Jährige die Verantwortung an dem frühen Tod der jungen Frau trage. Als Berufskraftfahrer habe er wissen müssen, was so ein schwerer Lastwagen anrichten könne.

Erschwerend wurde gewertet, dass der Mann auch noch die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 14 km/h überschritten hatte und er nicht einmal ein Jahr zuvor bereits vom Amtsgericht Cloppenburg in Niedersachsen wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Trucker hatte deswegen zum Unfallzeitpunkt im vergangenen Juni auch keine Fahrerlaubnis, die hatte das Gericht entzogen.

Restalkohol nach durchzechter Nacht

Der Angeklagte hatte in der Nacht vor dem Unfall mit einem Bekannten gezecht und reichlich Wodka getrunken. Trotz des enormen Restalkoholgehaltes setzt sich der Mann dann am Vormittag in seinen Sattelschlepper und fuhr los. Beim schwäbischen Bissingen (Landkreis Dillingen an der Donau) geriet er dann in den Gegenverkehr. Die 22-Jährige wurde aus ihrer Fahrerkabine geschleudert und erlitt dadurch schwerste Verletzungen. Zwei weitere Menschen wurden zudem verletzt. Der Unfallverursacher kam daraufhin in Untersuchungshaft.

Der Fall erinnert an einen Lkw-Fahrer, der Anfang 2022 mit seinem Transporter betrunken durch Fürth gefahren war und in einer Wohnstraße eine Schneise der Verwüstung hinterlassen hatte. Es gab mehrere Verletzte und Dutzende demolierte Autos, glücklicherweise aber keine Toten. Dadurch kam dieser Fahrer mit einer Bewährungsstrafe davon.

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