Fuhrpark: Einweisung von Elektrofahrzeugen sicherstellen

Transportunternehmen müssen ihre Fahrer bei E-Fahrzeugen jährlich einweisen und dies schriftlich festhalten.

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Es ist davon auszugehen, dass ein Transportunternehmer zukünftig mehr Elektrofahrzeuge im Fuhrpark aufnehmen wird als bisher. Wichtig ist, dass er seine Fahrer explizit einweist, um im Schadensfall nicht in die Haftungsfalle zu tappen.

Die ist gegeben, wenn er seine Verantwortung zur Unfallverhütung verletzt. Die Pflicht zur Einweisung hat keinen Einfluss darauf, ob es sich um einen elektrisch angetriebenen Pkw, Transporter oder Lkw handelt. Der Fuhrparkmanager steht in der Pflicht, seinen Fuhrpark jährlich gemäß DGUV-Vorschrift 70 einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Der Paragraph 35 DGUV-Vorschrift besagt, dass der Fuhrparkmanager Elektrofahrzeuge nur Fahrern überlassen darf, die entsprechend unterwiesen worden sind und die ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Die Unterweisung ist jährlich durchzuführen und schriftlich festzuhalten. Mitarbeiter, die zeitlich befristet Poolfahrzeuge des Transportbetriebs nutzen, sind sicherheitstechnisch ebenfalls einzuweisen, um der Sorgfaltspflicht als Fuhrparkmanager zu genügen.

Eckhard Boecker

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