Führerscheinkontrolle ohne Vor-Ort-Prüfung

Zauner und TachoEasy stellen eine Software für die mobile Führerscheinkontrolle vor, die Fuhrparkverantwortlichen die Wahrung der Kontrollpflichten erleichtern soll.

Der Fahrer kann seinen Führerschein auch von unterwegs aus mit der bereitgestellten Kontroll-App in seinem Smartphone prüfen. (Foto: TachoEASY/Zauner)
Der Fahrer kann seinen Führerschein auch von unterwegs aus mit der bereitgestellten Kontroll-App in seinem Smartphone prüfen. (Foto: TachoEASY/Zauner)
Redaktion (allg.)

Die regelmäßige Überprüfung der Führerscheine gehört zu den obligatorischen Pflichten der Halterverantwortlichkeit aller Fuhrpark-Betreiber. Bisher mussten die Fahrer dazu jedes Mal persönlich im Büro der Leitstelle erscheinen, was in der Praxis oft schwierig mit Touren- und Terminplänen zu vereinbaren war. Mit einer neuen Software-Lösung für die mobile Führerscheinkontrolle läuten die Softwarebüro Zauner GmbH & Co.KG und TachoEasy nun das Ende der Vor-Ort-Prüfung ein.

Über das neue Modul „Mobile Führerscheinkontrolle“ für die Archivierungssoftware „ZA-ARC“ und die Telematiksoftware „BlueLOGICO“ kann die Führerscheinkontrolle ortsunabhängig und automatisch erfolgen. Wiederholtes Erinnern und nötige Terminabsprachen sollen damit ebenso der Vergangenheit angehören wie Kopier- und Ablagearbeiten, Nachholen „vergessener“ Prüfungen oder Tourenausfälle.

Alle verwalteten Führerscheine erhalten mit dem System einen manipulationssicheren RFID-Tag mit den Daten zu Fahrerschein und Fahrer. Zum Prüfungstermin wird der Fahrer erinnert und kann seinen Führerschein dann entweder von unterwegs aus mit der bereitgestellten Kontroll-App in seinem Smartphone prüfen oder – falls er gerade in einer Unternehmensfiliale ist – von einer dort eingerichteten Prüfstation einlesen lassen.

Hintergrund: Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht. Mit juristischen Folgen muss rechnen, wer als Fuhrpark-Betreiber die Führerscheinkontrolle schleifen lässt. Diese Verantwortung folgt aus den Pflichten der Halter – bei gewerblichen Fuhrparks sind das die Unternehmen bzw. deren Geschäftsführer und Fuhrpark-Leiter. Sie müssen für die Einhaltung der gesetzlichen Kontrollpflichten Sorge tragen.

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 des StVG wird der Halter eines Kraftfahrzeugs mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft, falls er zulässt, dass jemand am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder dem es gar verboten ist zu fahren.

Laut aktueller Rechtsprechung muss vor erstmaliger Nutzung eines Firmenfahrzeuges und danach zwei Mal jährlich überprüft werden, ob jeder Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Außerdem ist der Führerschein bei Verdacht auf Entzug der Fahrerlaubnis zu kontrollieren. (Tobias Schweikl / Redaktion Logistra)

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