Fristlose Kündigung: Lagerist sperrte Kollegen ein

Das Arbeitsgericht Siegburg sieht die Rechtmäßigkeit der Kündigung gegeben, wenn ein Mitarbeiter einen Kollegen in Räumlichkeiten einsperrt.

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Im konkreten Fall stritt ein Lagerist sich öfter mit einem seiner Arbeitskollegen. Nach einem erneuten Streit sperrte der Lagerist diesen kurzerhand im Toilettenraum ein. Dieser wiederum trat die Tür ein, um sich zu befreien. Der Arbeitgeber kündigte den Lageristen daraufhin fristlos. Dagegen klagte der Lagerist auf Wiedereinstellung beim Arbeitsgericht Siegburg, weil er der Meinung war, dass die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtsunwirksam sei.

Das Arbeitsgericht sah dies anders und bestätigte, dass der Arbeitgeber seinen Lageristen zu Recht fristlos gefeuert hatte (AZ: 5 Ca 1397/20). Zur Begründung meinte das Arbeitsgericht, dass der Kollege „zumindest zeitweise seiner Freiheit“ beraubt worden sei. Zudem habe der Lagerist dem Arbeitskollegen die Möglichkeit entzogen, den Toilettenraum ungehindert wieder verlassen zu können.

Und schließlich sei das Eigentum des Arbeitgebers zertrümmert worden, so die weitere Begründung des Arbeitsgerichts Siegburg. Eine vorherige Abmahnung des Lageristen sei, so das Gericht in seinem weiteren Tenor, nicht erforderlich gewesen.         

Von Eckhard Boecker

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