28.01.2021
Christine Harttmann
(erschienen bei busplaner von Claus Bünnagel)
In Frankreich müssen seit 1. Januar 2021 Fahrzeuge über 3,5 t mit Warnhinweisen „Achtung toter Winkel“ an den Seiten und am Heck gekennzeichnet werden. Wie der bdo informiert, gilt diese Vorschrift auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Zulassungsstaat eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht gilt. Die Warnhinweise können aufgeklebt, fixiert (z.B. Magnet) oder lackiert werden. Die Montage muss innerhalb folgender Bereiche erfolgen:
An beiden Fahrzeugseiten (bei Gelenkbussen an allen Fahrzeugabschnitten)
- horizontal: innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend
- vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 m
- Ausnahme: verglaste Flächen sind ausgenommen
Am Fahrzeugheck
- horizontal: auf der rechten Fahrzeugseite
- vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 m
In den ersten zwölf Monaten gilt eine Übergangsregelung. Die Warnaufkleber müssen noch nicht strikt den Vorschriften des neuen Gesetzes entsprechen.
Weitere Informationen siehe Seite 2 der deutschsprachigen Arbeitsübersetzung – zu finden in unserem Anhang.
Nachfolgend einige Links zu Bezugsquellen für die Warnhinweise:
https://www.igp-warenverkauf.de/de/fahrzeug/sicherheitsprodukte/hinweisschild-toter-winkel-frankreich.html
https://shop.svg-dresden.de/schild-toter-winkel-fr-angels-morts-bus.html
https://shop.svg-dresden.de/schild-toter-winkel-fr-angels-morts-bus-13353.html
https://www.aftri-services.com/accueil/62-signalisation-angles-morts-des-vehicules-lourds.html
https://www.transportachat.com/etiquette-autocollant-stickers-de-signalisation-des-angles-morts-5159.html
https://www.aufkleber-schilder-shop.de/kfz-divers-achtung-toter-winkel-frankreich-bus.htm
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