Für die Benutzung von bislang mautfreien aber stark verkehrsbelasteten Straßen soll nunmehr eine Nutzungsgebühr für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen erhoben werden. Von der Regelung betroffen sind insgesamt 10.000 Kilometer Bundesstraße und 5.000 Kilometer Landstraße. Bisher wurde nur ein mehrmonatiger Versuch im Elsass vorgenommen.
Die Ausweitung auf das gesamte nationale Gebiet wird aber laut Ministerium für nachhaltige Entwicklung im Laufe dieses Jahres erwartet. Die Gebühr soll zwischen 0,025 Euro und 0,2 Euro pro Achse und Kilometer liegen. Eine einjährige Beobachtungszeit wurde eingeräumt, weshalb sich die Tarife noch ändern können. Die im Einzelnen noch zu bestimmende Gebührenerhebung wird voraussichtlich im Rahmen eines sog. „contrat de partenariat public-privé“ (öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsvertrages) auf ein privates Dienstleistungsunternehmens übertragen werden.
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