Förderprogramm: Bundesverkehrsministerium bezuschusst Trailer-Technologien

Transport- und Logistikunternehmen können vom nationalen Förderprogramm profitieren, das das Bundesverkehrsministerium für den Erwerb bestimmter umweltschonender Komponenten eingerichtet hat. Aufliegerexperte Kögel informiert, wie man sparen kann.

Einzelne Komponenten aus dem Kögel-Programm werden im Rahmen des Förderprogramms Energiemindernde Komponenten (EMK) bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bezuschusst. | Bild: Kögel.
Einzelne Komponenten aus dem Kögel-Programm werden im Rahmen des Förderprogramms Energiemindernde Komponenten (EMK) bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bezuschusst. | Bild: Kögel.
(erschienen bei PROFI-Werkstatt von Claudia Leistritz)

Mit dem Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK) bezuschusst das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) seit 24. Juli 2023 die Anschaffung von Fahrzeugteilen und Trailern, „deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und so den Energieverbrauch des Lastzugs verringert“. Mit solchen Programmen will der Bund nach eigenen Angaben die für Deutschland mit dem novellierten Klimaschutzgesetz geplanten, „ehrgeizigen Klimaziele“ erreichen: Für eine „Klimaneutralität bis 2045" sehen diese beispielsweise bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen vor und bereits für 2040 eine Minderung der CO2-Emissionen um 88 Prozent.

Noch rund acht Monate Zeit

Um den Einsatz von in dieser Hinsicht umweltschonenden Bauteilen für Transport und Logistik zu unterstützen, wurden verschiedene die Mobilität betreffende Förderprogramme eingerichtet. Eines davon umfasst „energiemindernde Komponenten“ (EMK), wie sie auch der schwäbische Trailerhersteller Kögel anbietet. Sparen können nun Transport- und Logistikunternehmen, die zwischen 24. Juli 2023 und 31. März 2024 unter die Voraussetzungen fallende Fahrzeugkomponenten wie Anhänger, Auflieger oder Bauteile bestellen. Trailerspezialist Kögel informiert auf einer eigenen Website umfassend über das Programm, beantwortet Fragen und listet auf, welche seiner Produkte in die Kategorie für einen „nachhaltigeren“ Straßengüterverkehr fallen. Hier kann auch ein Förderantrag heruntergeladen sowie direkt das Service-Portal des Bundes erreicht werden.

Förderbetrag von Unternehmensgröße abhängig

Den Antrag für das EMK-Förderprogramm können alle „natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts“ stellen, die das Neufahrzeug für gewerbliche Zwecke nutzen. Voraussetzung ist laut Kögel außerdem, dass „bei dem Empfänger eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt scheint und er in der Lage ist, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.“

Weiter heißt es, dass der Bund in Abhängigkeit der Unternehmensgröße des Antragstellers entweder 15 Prozent, 20 Prozent oder 25 Prozent des Anschaffungspreises fördert, maximal aber 5.000 Euro „pro energieeffizienter Komponente“. Zudem empfiehlt sich ein schneller Entschluss, denn die Vergabe erfolgt nach dem „Windhund“-Prinzip und die Förderung gilt nur solange, wie die Gesamtsumme reicht: das sind für das Jahr 2023 insgesamt 76 Millionen Euro.

Geförderte Komponenten

Zu den bezuschussten Produkten gehören beispielsweise besonders leichte Trailer, Fahrzeuge mit einer Ausstattung für den kombinierten Verkehr sowie der „volumenoptimierte EuroTrailer“ (Lang-Lkw Typ 1) von Kögel. Dann fallen auch die intelligenten Trailer-Technologien darunter wie beispielsweise „Kranbarmachung des Trailers“, Telematik, Optimierung des Rollwiderstands bei Reifen und Achsen oder Erhöhung der Kühleffizienz.

Neufahrzeuge müssen Trailer mit energieeffizienten Ausstattungsmerkmalen aus dem Herstellungsjahr 2023 oder jünger sein. Bei der Anschaffung können verschiedene Finanzierungsmodelle gewählt werden, vom Darlehen über Mietkauf bis zum Leasing.

 

Weitere Informationen sowie eine Beratungsmöglichkeit stellt die Kögel-Website zur Verfügung. Die Anträge für die entsprechenden Kögel-Produkte können auch direkt unter der Bezeichnung „EMK (Energiemindernde Komponenten)“ auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.

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