Feuerlöscher kontrollieren

Gefahrgut: Ab 2007 müssen auch Fahrer von Transportern praktische Löschübungen nachweisen und geprüfte Feuerlöscher in ausreichender Zahl im Fahrzeugmitführen.
Torsten Buchholz
Ab dem 1. Januar 2007 müssen in Deutschland Fahrer für Gefahrgut-Transportfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einen ADR-Befähigungsnachweis erbringen, denn dann ist auch die bisherige Übergangsregelung ausgelaufen. Für diese Gefahrgutfahrer sind deshalb auch praktische Löschübungen obligatorisch. Der Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe (bvbf) rät deshalb, die Gefahrgut-Ausrüstung aller Fahrzeuge auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen. Vor allem auch die der Feuerlöscher. Je nach Gewicht des Fahrzeuges sowie Art und Menge der Gefahrgut-Ladung sind ABC-Feuerlöscher mit entsprechender Löschmittelmenge mitzuführen. Sie beträgt mindestens zwei Kilogramm bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und reicht bei großen Fahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen bis zu zwölf Kilogramm Löschmittel. Natürlich zählen dabei nur Geräte, die – wie vorgeschrieben – in den letzten zwei Jahren mindestens einmal gewartet beziehungsweise geprüft wurden und mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen sind. Wer diese bereits seit Januar 2004 geltenden Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern herangezogen werden. Bei Schadensfällen droht laut bvbf darüber hinaus eine Strafanzeige wegen Unterlassung und möglicherweise auch der Verlust des Fahrzeug- und Ladungs-Versicherungsschutzes. Ausgenommen von der Feuerlöscher-Mitführungspflicht sind nach den ADR-Regelungen freigestellte Beförderungen.
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