Feldversuch für Lang-Lkw ist angelaufen

Mit dem neuen Jahr hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Feldversuch mit Lang-Lkw begonnen.
Christine Harttmann

Am 1. Januar ist die Ausnahme-Verordnung für die überlangen Lkw in Kraft getreten. Einer Verlautbarung des Ministeriums zufolge wird der über fünf Jahre laufende Test von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet. Die Vorgaben für den Feldversuch sind in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt. Mit Veröffentlichung der Ausnahme-Verordnung am 21. Dezember 2011 im elektronischen Bundesanzeiger können sich Transportunternehmen bei der BASt registrieren lassen, wenn sie am Feldversuch teilnehmen möchten. Aufgrund der Vielzahl der zu behandelnden Fragestellungen und der erwarteten Anzahl von Lang-Lkw wird die wissenschaftliche Begleituntersuchung mit Unterstützung externer Begutachter erfolgen.

Im Rahmen des Versuchs werden Daten zu den eingesetzten Fahrzeugen, Fahrern, transportierten Gütern und gewählten Routen erhoben. Mit Hilfe von Interviews und Beobachtungen sollen unter anderem die Interaktionen der Fahrzeuge mit anderen Verkehrsteilnehmern und die Auswirkungen der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf die Infrastruktur analysiert werden. Dazu werden andere Verkehrsteilnehmer befragt oder die Fahrer in ihren Lang-Lkw begleitet und beispielsweise Abbiegevorgänge und das Fahrverhalten in Baustellen beobachtet. Experimentelle und modelltheoretische Untersuchungen ergänzen die Erhebung. Dazu zählt beispielsweise die Ermittlung der Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung und den Brandschutz von Straßentunneln.

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