Europäisches TEN-V-Netz: EU-Parlament verabschiedet neue Leitlinien

Wichtige Verkehrsverbindungen sollen bis 2030, das Gesamtnetz bis 2050 fertiggestellt sein.

Eine der wichtigen Verkehrsverbindungen, die bis 2030 fertiggestellt sein soll, ist der Brennerbasistunnel. Hier das Einheben der Zugangsbrücke in der Sillschlucht. (Foto: BBT SE)
Eine der wichtigen Verkehrsverbindungen, die bis 2030 fertiggestellt sein soll, ist der Brennerbasistunnel. Hier das Einheben der Zugangsbrücke in der Sillschlucht. (Foto: BBT SE)

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 24. April 2024 endgültig über die Maßnahmen zur Fertigstellung der großen transeuropäischen Verkehrsprojekte wie Straßen, Eisenbahnen, Brücken und Tunnel bis 2030 entschieden. Die neue Verordnung über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes wurde mit 565 zu 37 Stimmen bei 29 Enthaltungen angenommen.

Förderung eines wettbewerbsfähigen Güterverkehrs

Um Engpässe und Verbindungslücken zu beseitigen, stimmten die Abgeordneten für die Aktualisierung des europäischen Plans für ein zuverlässiges, nahtloses und hochwertiges transeuropäisches Netz von Eisenbahnen, Straßen, Binnenwasserstraßen und Kurzstreckenseeverkehrsrouten, die über Häfen und Terminals in der gesamten EU miteinander verbunden sind.

Ziel der Neuregelungen ist die Förderung eines wettbewerbsfähigen Güterverkehrs und der grenzüberschreitenden Mobilität. Zu diesem Zweck hat die EU neun Kernnetzkorridore und elf Schienengüterverkehrskorridore des TEN-V-Netzes eingerichtet. Zudem ist mit der Überarbeitung eine neue Ebene hinzugekommen: ein erweitertes Kernnetzwerk. Das Kernnetz für den transeuropäischen Verkehr (TEN-V) verbindet 424 Großstädte mit Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen über Eisenbahn-, Binnenwasserstraßen, Kurzstreckenseeschifffahrtsrouten und Straßen. Es schließt unter anderem die Rail Baltica zwischen Helsinki und Warschau sowie den Brenner-Basistunnel ein.

Die großen Verkehrsinfrastrukturprojekte im TEN-V-Kernnetz sollen bis 2030 abgeschlossen sein, um bis Ende 2050 ein umfassendes Netz sicherstellen zu können. Ziel ist die nachhaltige Konnektivität innerhalb der gesamten Europäischen Union ohne physische Lücken, Engpässe oder fehlende Glieder. Um die Projekteinführung im gesamten Netzwerk zu beschleunigen, wird eine Zwischenfrist bis 2040 eingeführt.

Schnellere Züge und sichereres Parken für Lkw-Fahrer

Laut den jetzt beschlossenen neuen Leitlinien müssen die Schienenwege des TEN-V-Kernnetzes bis Ende 2030 den Güterverkehr mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h elektrifizieren. Das Überqueren der EU-Binnengrenzen soll im Durchschnitt weniger als 25 Minuten dauern muss. Auch an die Berufskraftfahrer im Straßengüterverkehr haben die Abgeordneten gedacht. Um deren Ruhebedingungen zu verbessern müssen mindestens alle 150 km entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU sichere Parkplätze eingerichtet werden.

Für einen konkurrenzfähigen Schienenverkehr

„Die Verordnung wird es dem Schienenverkehr ermöglichen, mit dem Straßenverkehr zu konkurrieren, wenn sie wie vorgesehen umgesetzt wird. Es liegt nun in der Verantwortung der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihren Pflichten nachkommen, und den nötigen Druck auf sie auszuüben, wenn sie nicht entsprechend handeln“, kommentiert die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Barbara Thaler von der EVP-Fraktion, den Beschluss.

Kluger Schachzug

Auch Der CSU-Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, unterstützt Revision der Verordnung.

„Die Zusammenführung der Kernnetzkorridore und Verkehrskorridore markiert einen klugen Schachzug, welcher nicht nur Deutschlands Effizienz steigert, sondern auch die Nutzung der Infrastruktur optimiert“, lässt sich der Parlamentarier zitieren.

Die Integration neuer Streckenabschnitte eröffne regionale Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten und biete Chancen für zusätzliche EU-Finanzierungen und Investitionen, ist Ferber überzeugt:

„Die geplante Fertigstellung des Verkehrs-Netzes ist ein ehrgeiziges Ziel, das jedoch realistisch und erreichbar erscheint.“

Mit der neuen Verordnung werde sichergestellt, dass die Mitgliedsstaaten das Netz schrittweise ausbauen. Ferber betont vor allem die unterschiedlichen Fertigstellungsfristen für die drei Ebenen: Am Kernnetz wird bis ins Jahr 2030 gebaut, das neue erweiterte Kernnetz folgt bis zum Jahr 2040, während die Fertigstellung des Gesamtnetzes bis ins Jahr 2050 anberaumt ist.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »