Europa: DSLV begrüßt Initiative gegen Sozialdumping
Im September forderten die Verkehrsminister Österreichs, Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Deutschlands, Italiens Luxemburgs und Norwegens in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc ein wirksames Maßnahmenpaket, um dem Sozialmissbrauch im Straßengüterverkehr vorzubeugen. In der Praxis sei zu beobachten, dass einige Unternehmen die EU-weiten Regelungen gehäuft umgehen oder bewusst fehlinterpretieren. Die nachvollziehbare Folge seien einzelstaatliche Regelungen, wie das in Frankreich erlassene Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Die zeichnenden Minister würden aber, so schreiben sie, einheitliche europäische Regelungen diesen nationalen Maßnahmen vorziehen. Die EU-Kommission müsste dafür aber zügig handeln.
Die Verkehrsminister fordern die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass verboten wird, dass die wöchentliche Ruhezeit im Fahrerhaus verbracht wird. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hingegen sähe es allerdings lieber, wenn das laut EU-Verordnung (EG) 561/2006 geregelte Verbot weniger eng ausgelegt wird und auch die persönliche Entscheidungsfreiheit des Fahrers berücksichtigt wird. Der Verband legt Wert darauf, dass zwischen den Rechten des Fahrpersonals und der logistischen Praxis Ausgewogenheit herrscht und der fortschreitende Fahrermangel nicht noch weiter verstärkt wird.
Eine Voraussetzung für weitere Liberalisierungsschritte innerhalb der EU sei, so die Verkehrsminister ihrem Schreiben, dass die EU die Kontrolldichte ausweite und die Kabotagebestimmungen einheitlich anwende – eine Forderung, die der DSLV in seiner Stellungnahme unterstützt. Auch darin, Briefkastenfirmen und andere illegale Praktiken zu bekämpfen, sind sich die unterzeichnenden Minister mit dem DSLV vollkommen einig. Der Verband lehnt illegale Niederlassungspraktiken ebenso ab, wie die nichtlegale Umgehung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten. Er betont aber auch, dass die etablierte europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheiten nicht gefährdet werden darf.
Nicht ganz so große Einigkeit herrscht, soweit es die leichten Nutzfahrzeuge betrifft. Während die Minister in ihrem Schreiben fordern, dass ihr Einsatz bei der grenzüberschreitenden Beförderung begrenzt werden soll und geprüft werden sollte, inwieweit Lkw bis 3,5 Tonnen in das Recht der Berufszugangsvoraussetzungen einbezogen werden sollten, plädiert der DSLV dafür, die leichten Nutzfahrzeuge vollständig in das komplette bestehende europäische Regelwerk für den Güterkraftverkehr einzubeziehen. Dies betrifft auch die Vorschriften über den Markt- und Berufszugang sowie die Maut- und Sozialvorschriften.
Wie der DSLV in seiner Stellungnahme betont, hatte er in seinem „Positionspapier zu sozialen Missständen, illegalen Praktiken und Wettbewerbsverzerrungen im nationalen und europäischen Straßengüterverkehr“ im Januar 2016 bereits die von den Verkehrsministern beschriebenen Missstände dargelegt. Dort werde außerdem darauf hingewiesen, dass ausländische Lkw-Flotten notwendig sind, um die gigantischen Transportaufkommens zu bewältigen. Alleine die Tatsache, dass nicht in Deutschland niedergelassene Transportunternehmen beauftragt werden, dürfe durch die gesetzlichen Bestimmungen nicht automatisch mit Dumping gleichgesetzt werden. Insofern mahnt der DSLV Kompromisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten an, um dringend erforderliche Regelungen zum Schutz des Fahrpersonals durch einzelstaatliches Handeln zu verhindern.
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