EuGH-Urteil: Sektorales Fahrverbots auf der Inntal- und Brennerstrecke aufgehoben

Der Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Unverhältnismäßigkeit des sektoralen Fahrverbots auf der Inntal- und Brennerstrecke feststellt.
Redaktion (allg.)

Der Gerichtshof habe festgestellt, dass Österreich den freien Warenverkehr durch ein sektorales Fahrverbot vertragswidrig beschränkt hat, weil weniger einschränkende Maßnahmen nicht ausreichend geprüft und umgesetzt wurden. Es ist nunmehr Aufgabe der österreichischen Behörden, den vom EuGH festgestellten, rechtswidrigen Zustand schnellstmöglich zu beseitigen und für eine rationalere Verkehrspolitik im alpenquerenden Verkehr zu sorgen. Das Urteil und seine Begründung machen nach Ansicht des BGL deutlich, dass Einschränkungen des freien Warenverkehrs nicht mit willkürlichen und überzogenen Zerrbildern des Lkw-Verkehrs begründet werden können.

(tpi)
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