EuGH-Urteil: Ökopunkte-Verordnung im Kern ungesetzlich

Eine Kürzung des EU-Ökopunktekontingents wegen unerlaubt vieler Lkw-Transitfahrten durch Österreich muss im Folgejahr durchgeführt werden und darf nicht über mehrere Jahre gestreckt werden.
Redaktion (allg.)
Mit diesem Urteil erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. September eine vom EU-Verkehrsministerrat vor drei Jahren beschlossene Neuregelung für das Ökopunktesystem zum Lkw-Österreichtransit in ihrem Kern für unrechtmäßig. Zugleich stellten die Luxemburger EU-Richter fest, dass die bereits erfolgte Streckung der für das Jahr 2000 bestimmten Punkteverringerung bis zum Jahr 2001 wegen einer verspätet gelieferten Transitstatistik aus Wien und damit verbundener damaliger Transitgefahren nicht rückgängig gemacht werden muss. Dagegen sei der EU-Ministerrat nicht berechtigt gewesen, den Ökopunkteabschlag noch weiter bis zum Jahr 2003 zu splitten. Obwohl rechtswidrig, muss aber auch diese Maßnahme „aus Gründen der Rechtssicherheit“ nicht zurück genommen werden. Damit endet ein langwieriger Rechtsstreit Österreichs gegen den EU-Ministerrat (Rechtssache C-445/00) über eine Änderung des Ökopunkteregimes. Der EU-Verkehrsministerrat hatte gegen die Stimme Österreichs am 21.9.2000 eine Verordnung angenommen, nach der eine Kürzung des EU-Ökopunktekontingents – resultierend aus der Überschreitung der Fahrtenobergrenze – nicht mehr für ein Jahr vorgenommen werden muss, sondern auf mehrere Jahre verteilt werden kann. Zugleich hatte der Rat diese neue Verordnung Nr. 2012/2000 angewendet und die Punktereduzierung des Jahres 2000 auf die Jahre 2000 bis 2003 verteilt. Daraufhin reichte Wien am 4.12.2000 beim EuGH Klage ein und forderte die Annullierung der Verordnung.
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