EuGH: Lkw-Maut seit Jahren falsch berechnet

Schlappe für das Bundesverkehrsministerium vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Seit Jahren berechnet Deutschland die Lkw-Maut falsch. Nun drohen hohe Rückforderungen von Spediteuren.

Lkw-Maut seit Jahren falsch berechnet: Das EuGH hat nun einem polnischen Spediteur recht gegeben. (Foto: Pixabay)
Lkw-Maut seit Jahren falsch berechnet: Das EuGH hat nun einem polnischen Spediteur recht gegeben. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Berechnung der Straßenbenützungsgebühr die Kosten der Verkehrspolizei. Darf sie aber nicht, sagen die Richter. Es handle sich dabei um keine Infrastrukturkosten. Aber nur die – also Gelder für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes – seien bei der Kalkulation der Mautgebühren zugrunde zu legen. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, urteilten die europäischen Richter. Die Kosten der Verkehrspolizei könnten daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden. Dass im vorliegenden Fall die Kosten der Verkehrspolizei einen nur relativ geringen Anteil gegenüber den Infrastrukturkosten ausmacht, spielte für die Richter am Gerichtshof keine Rolle für das Gesamturteil.

Geklagt hatte ein polnischer Spediteur. Er verlangte seine Gebührenaus den Jahren 2010 bis 2011 zurück, knapp 12.500 Euro, und wird sie nun wohl auch bekommen. Allerdings muss darüber erst noch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster endgültig entscheiden. Das Gericht hatte dem EuGH die Fragen zur Auslegung der relevanten Wegekostenrichtlinie im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt.

Das Urteil gilt als eine Art Musterentscheid, auf den sich nun auf andere Lkw-Fahrer unmittelbar berufen können – vorausgesetzt sie haben bereits geklagt oder ihre Ansprüche sind noch nicht verjährt.

In einer Presseerklärung begrüßt der BGL, dass nun grundsätzliche Fragen zum Mautberechnungsverfahren vom EuGH geklärt worden sind. Vor allem die Ansatzfähigkeit der Kosten für die Verkehrspolizei bei der Mautberechnung hatte der BGL in der Vergangenheit in Frage gestellt und in seinen Muster-Mautklagen aus dem Jahr 2009 adressiert. Nun habe der habe mit seiner Entscheidung Rechtssicherheit für die Mitgliedsunternehmen hergestellt.

Der für Verkehr zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, verteidigt die bisherige Vorgehensweise bei der Berechung der Maut:

„Seit 2004 sind die Lkw-Mautgesetze von allen Bundesregierungen und den jeweiligen Koalitionen ohne kostenrechtliche Bedenken beschlossen worden. Selbst die Europäische Kommission hat die Einbeziehung der Kosten der Verkehrspolizei nie beanstandet.“

Auch die Kommission, so Lange, habe sie seit Jahren als anrechenbare Betriebskosten anerkannt.

„Wir müssen abwarten und analysieren, welche Auswirkungen das Urteil auf die Mauteinnahmen und Rückforderungen haben wird. Das System der Nutzerfinanzierung durch die Lkw-Maut steht jedenfalls nicht grundsätzlich in Frage.“

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD, will das Urteil zum Anlass nehmen und das Wegekostengutachten grundsätzlich in Angriff nehmen – gerade auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes. Eine Änderung der Mautsätze müsse noch in dieser Legislaturperiode erfolgen – mindestens als Übergangslösung. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass jede Mautrechnung beklagt werde. Lühman fordert daher:

„Eine Anpassung der Mautsätze eröffnet die Chance, vor allem die Umweltkosten des Lkw-Verkehrs stärker als bislang zu berücksichtigen und die Maut zu einem wirksamen Vehikel beim Klimaschutz zu machen. Mit diesem Ziel müssen wir uns parallel um die klimagerechte Umgestaltung der Eurovignettenrichtlinie kümmern. Wenn wir jetzt handeln, lassen sich die Mindereinnahmen noch begrenzen. Ansonsten droht ein neues Loch in der Nutzerfinanzierung.“

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