EU-Richtlinie: Buchhaltungspflichten für „Kleine“ lockern

Eine vom Europäischen Rat bewilligte Richtlinie sieht vor, die Grenze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anzuheben. Damit gelten für zahlreiche Betriebe vereinfachte Bilanzierungsvorschriften.
Redaktion (allg.)
Die Schwellenwerte für Gesamtumsatz und Bilanzsumme, nach denen KMU definiert sind, werden durch die Richtlinie um 16,8 Prozent angeboben. Als kleine Unternehmen gelten demnach Firmen mit einer Bilanzsumme von 3,65 Mio. Euro und einem Nettoumsatz von 7,3 Mio. Euro. Mittlere Unternehmen dürfen bis zu 14,6 Mio. Euro Bilanzsumme und 29,2 Mio. Euro Nettoumsatz aufweisen. Die EU-Kommission erhofft sich von dieser Maßnahme, dass die Vorschriftenlast für Tausende KMU sinkt.(tpi)
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