EU-Kommission: „Zukunft Schienengüterverkehr“ geht in Verlängerung

Die EU-Kommission hat die Fortführung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ genehmigt. Damit soll die vom BMDV angepasste Förderrichtlinie zum 1. Januar 2025 in Kraft treten - mit Laufzeit bis Ende 2029.

Das Ziel: Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr (SGV) in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife bringen. (Symbolbild: Pixabay)
Das Ziel: Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr (SGV) in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife bringen. (Symbolbild: Pixabay)
Anna Barbara Brüggmann

Am 12. November 2024 gab die EU-Kommission in Brüssel grünes Licht für die Fortführung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“. Damit könne die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) zum 1. Januar 2025 mit Laufzeit bis Ende 2029 in Kraft treten.

Mit dem Z-SGV sollen Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr (SGV) in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht werden, so die Angaben.

Nach einer positiven Evaluierung im Jahr 2023 hat das BMDV die Förderrichtlinie angepasst, sie wurde beispielsweise auf Projekte niedrigerer Technologie-Reifegrade ausgeweitet.

Investitionsstau abbauen

Über viele Jahrzehnte habe sich im SGV ein Innovationsdefizit und Investitionsstau aufgebaut. Ziel sei, diesen mithilfe des Förderprogramms abzubauen.

Umgesetzt werden soll auch der Masterplan Schienengüterverkehr, der Runde Tisch Schienengüterverkehr hat unter der Leitung von Staatssekretärin Susanne Henckel zudem eine Strategie zur Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs erarbeitet und am 25. September 2024 verabschiedet.

Der SGV brauche eine klare Perspektive für die Beschleunigung der Digitalisierung- und Automatisierung, um den Innovationsrückstand anzugehen. Die vorgelegte Strategie soll laut BMDV aufzeigen, wie kurz-, mittel- und langfristig Digitalisierung und Automatisierung des SGV beschleunigt weiterentwickelt und umgesetzt werden können.

Zugleich soll sie Anhaltspunkte dafür bieten, welche gesetzlichen, technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssen.

Innovativer Schienengüterverkehr

Die Handlungsempfehlungen sollen, so heißt es, zur Stärkung des SGV im intermodalen Wettbewerb und zur Verkehrsverlagerung sowie Emissionsreduzierung beitragen.

„Heute ist ein guter Tag für den innovativen Schienengüterverkehr. Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die Fortführung unseres Innovationsprogramms ´Zukunft Schienengüterverkehr´ für die kommenden fünf Jahre gegeben. Gemeinsam mit der Branche haben wir passend dazu die Strategie zur umfassenden Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs erarbeitet, um das Programm noch zielgerichteter umzusetzen“, verkündete Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Nun gelte es nach Aussage von Henckel, daraus konkrete Handlungsschritte abzuleiten.

Weitere Innovationsvorhaben in Planung

Das BMDV möchte mit dem Z-SGV anteilig die Markteinführung von innovativen Produkten im SGV fördern und Erprobungen über Testfelder, Piloten sowie Demonstratoren in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und innovative Fahrzeugtechnik ermöglichen.

Seit 2020 sind den Angaben gemäß circa 155 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt worden. Der Sektor beteilige sich mit 50 Prozent an den Projektkosten.

27 Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von 100,42 Millionen Euro seien bisher gefördert worden, weitere Innovationsvorhaben seien geplant. Als Bewilligungsbehörde fungiert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

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