EU Kommission: Anhänger müssen nicht alle acht Wochen zurück
Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Fassung ihrer Leitlinien zur regelmäßigen Rückkehr des Fahrzeugs in das Niederlassungsland des Unternehmens alle acht Wochen veröffentlicht. Anhänger und Sattelanhänger fallen demnach nicht mehr unter diese Vorgabe. Die Leitlinien besagen nun, dass die Verpflichtung für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen gilt, die für den internationalen Güterverkehr eingesetzt werden, die den Niederlassungsmitgliedstaat verlassen und den Güterkraftverkehrsunternehmern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann das Unternehmen im Falle einer Straßenkontrolle die Einhaltung der Verpflichtung zu einem späteren Zeitpunkt anhand von Dokumenten nachweisen, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens verfügbar sind.
Mehr Rechtssicherheit
Der EU-Verband der Spediteure Clecat begrüßt nach eigenen Angaben die Klarstellung der Europäischen Kommission, nachdem sie gegenüber der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission wiederholt Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von Anhängern und Sattelaufliegern in den Anwendungsbereich der Vorschrift geäußert habe. Die überarbeiteten Leitlinien bringen laut Clecat nun mehr Rechtssicherheit und würden für eine bessere Durchsetzung der Fahrzeugrückgaberegelung sorgen, was dem Willen des Gesetzgebers besser entspricht.
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