EU-Emissionshandel: Verkehr wird integriert

Von einem historischen Durchbruch für den Klimaschutz spricht das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium. Autofahrende müssen damit rechnen, dass die Spritpreise ab 2027 (noch) weiter steigen – für Privat ebenso wie für Gewerbe.

Wer verschmutzt, zahlt: Künftig müssen Verschmutzungsrechte auch im Bereich Verkehr und Gebäude erworben werden. | Foto: EU Parlament
Wer verschmutzt, zahlt: Künftig müssen Verschmutzungsrechte auch im Bereich Verkehr und Gebäude erworben werden. | Foto: EU Parlament
Christine Harttmann
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht in der Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf fast alle Sektoren, insbesondere auf Gebäude und Verkehr einen historischen Erfolgt. Die Einigung durch das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sogenannten Trilog-Verfahrens integriert damit rund drei Viertel aller europäischen CO2-Emissionen und bindet diese zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele, so das BMWK. Mit diesem Durchbruch würden endlich in ganz Europa auch die bislang schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen, begrüßt das Ministerium die Einigung. Ein Marktmechanismus sorgt dafür, dass die Preise nicht zu stark ansteigen können und bei über 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.

„Die EU geht voran beim Klimaschutz und beweist Entschlossenheit – aller Krisen zum Trotz. Die europäische Klimapolitik stellt sicher, dass wir in der EU den Weg zur Klimaneutralität gemeinsam gehen, und sie setzt Maßstäbe für die Umsetzung von Klimapolitik weltweit", lobte Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.

Um die finanziellen Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung für einkommensärmere Haushalte abzufedern, wird ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. Mit dem Grenzausgleich und der Stärkung des Innovationsfonds enthält die Einigung auch eine gute Balance bei der Dekarbonisierung der europäischen Industrie: Sie erhält bis 2030 mehr Zeit für die Dekarbonisierung. Die Kommission wird bis 2026 überprüfen, ob diese Regelungen gegebenenfalls verändert werden müssen. Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthalte alle Maßnahmen, mit der die EU-Mitgliedsstaaten ihre verschärften Klimaziele - die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 absinken - erreichen wollen.

„Aus deutscher Sicht ist die Einigung ein Durchbruch für den Klimaschutz, der gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Industrie und die soziale Abfederung notwendiger Klimamaßnahmen sichert. Die Beschlüsse zu „Fit for 55" sind zentral, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen. Sie erfordern eine schnellere Transformation, aber fördern auch die dafür notwendigen Investitionen. Außerdem sorgt der Klimasozialfonds dafür, dass der Übergang sozial ausgewogen gestaltet werden kann", ergänzte Habeck.

Schärfere Regeln für den Emissionshandel

Die Trilog-Einigung sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent zu senken (bisher 43 Prozent) Auch die Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wurden umfangreich überarbeitet. Insbesondere sollen effiziente Unternehmen künftig von einer kostenlosen Zuteilung profitieren wohingegen ineffiziente Anlagen Kürzungen befürchten müssen, wenn sie keine Effizienzmaßnahmen durchführen. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für bestimmte, besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren soll stufenweise auslaufen.

Außerdem wird der Seeverkehr ab 2024 in den Emissionshandel einbezogen. Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr. Ein Teil der Einnahmen fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern soll. Im Vergleich zur derzeitigen Größe des Fonds wurden zusätzlich 20 Millionen Zertifikate hinzugefügt, die u.a. aus der Einbeziehung des Seeverkehrs in den ETS-2 gewonnen werden.

Neuer Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und Prozesswärme

Die Einigung sieht zudem vor, ab 2027ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Hier ist es auf den letzten Metern noch gelungen, im europäischen ETS zusätzliche Emissionsmengen einzubeziehen. Die hierbei erfassten Emissionen sollten bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2005 reduziert werden. Die Menge der Emissionsrechte soll dabei jährlich um 5,10 Prozent und ab 2028 um 5,38 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen, da die Preise von den Brennstoffhändlern an die Verbraucher weitergegeben werden sollen, um die notwendigen Klimaschutzanreize zu erzielen.

Klimasozialfonds federt Härten ab

Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS-II auszugleichen. Der Fonds soll vor allem Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Maßnahmen sollen hauptsächlich einkommensschwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen oder Verkehrsteilnehmern zugutekommen. Vorrübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für besonders vulnerable Haushalte finanzieren. Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 65 Milliarden Euro über eine Laufzeit von 2026-2032 und wird größtenteils aus Einnahmen des neuen ETS II für Gebäude und Straßenverkehr finanziert. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den durchgeführten Maßnahmen beitragen, sodass insgesamt rund 86 Milliarden Euro für den sozialen Ausgleich zur Verfügung stehen. Durch einen entsprechenden Zuweisungsschlüssel der Gesamtmittel wird zudem ein europaweiter solidarischer Ausgleich zwischen allen Mitgliedsstaaten sichergestellt.

CO2-Grenzausgleich: Für mehr Wettbewerbsgleichheit

Wie bereits letzte Woche beschlossen, soll ab dem Jahr 2023 mit einer Testphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Dieser „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) bepreist Importe aus Drittstaaten ohne vergleichbare Klimaschutzanforderungen. Er soll das derzeit zentrale Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage, die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten, bis 2034 in den von ihm erfassten Sektoren schrittweise ablösen. Zu Beginn wird der CBAM den Stromsektor sowie einen Großteil der Emissionen folgender Industriesektoren umfassen: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff. Die Anzahl der vom CBAM umfassten Produkte soll mit der Zeit ansteigen. Durch den Mechanismus bekommen in Zukunft auch CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte einen Preis, die in die EU importiert werden. Der Mechanismus schaffe einen Ausgleich für europäische Unternehmen, die dem EU Emissionshandel (ETS-1) unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen, zeigte sich die EU überzeugt. Die Verhandlungen zur Stärkung der Vorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie einige transportbezogene Gesetze im FitFor55-Paket werden im kommenden Jahr abgeschlossen, so das Versprechen.

Der jetzt gefundene Kompromiss bringt die Position von Mitgliedstaaten, Europäischem Parlament und Kommission zusammen. Die drei Institutionen haben im sogenannten Trilog-Format verhandelt. Nur wenn alle drei Seiten zustimmen, kann ein Gesetzesvorhaben in Kraft treten. Die Einigung muss nun noch formell in Rat und EP bestätigt werden.

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