Entsenderichtlinie: EU bezieht grenzüberschreitende Verkehre mit ein

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat entgegen dem Votum des Verkehrsausschusses mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, grenzüberschreitende Transporte von der EU-Entsenderichtlinie auszunehmen.
Foto: HUSS-VERLAG
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Torsten Buchholz

„Damit kann das deutsche Transportgewerbe weiter darauf hoffen, dass durch das Mobilitätspaket der EU fairere Rahmenbedingungen auf dem EU-Transportmarkt geschaffen werden“, meint Professor Dr. Dirk Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Der BGL hatte vor der Abstimmung gewarnt, eine Streichung grenzüberschreitender Verkehre aus der Anwendung der EU-Entsenderichtlinien würde unweigerlich zu weiteren Marktanteilsverlusten des deutschen Transportgewerbes im europäischen Güterverkehr führen. Die Entsenderichtlinie sieht unter anderem auf deutschem Hoheitsgebiet die Einhaltung von deutschen Mindestlohn- und Sozialbedingungen sowohl für Fahrten mit Kennzeichen D als auch für Fahrten mit anderen Nationalitätskennzeichen vor. Leidtragende einer Streichung grenzüberschreitender Verkehre aus der Anwendung der EU-Entsenderichtlinien seien nicht zuletzt Fahrer aus Niedriglohnländern, auf deren Rücken Sozialdumping betrieben werde, aber auch aus Deutschland und anderen EU-Staaten, deren Arbeitsplätze dem Wettbewerb über Lohnkosten zum Opfer fielen, so der BGL.

Wie der BGL in einer Presseerklärung mitteilt, setze der Verband darauf, „dass das Europäische Parlament bei der weiteren Behandlung der EU-Entsenderichtlinie eine ausgewogenere und mit mehr Fairness ausgestattete Lösung finden wird, bevor es in den Trilog mit dem EU-Verkehrsministerrat und der Europäischen Kommission eintritt“.

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