Einrichtung eines Berufskraftfahrer-Qualifikationsregisters im Kraftfahrt-Bundesamt

Am 23. Mai 2021 hat das von der EU vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) den Betrieb aufgenommen, registerführende Behörde ist das KBA. Zunächst werden nur die Daten des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) erfasst, ab Oktober auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer.

Alle fünf Jahre muss eine Weiterbildung erfolgen, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten. (Foto: Pixabay)
Alle fünf Jahre muss eine Weiterbildung erfolgen, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten. (Foto: Pixabay)
Radosveta Angelova

Im Jahr 2006 wurde die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Diese legte fest, dass es Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich ist, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese alle fünf Jahre auffrischen. Dabei wird zwischen der zu erwerbenden (beschleunigten) Grundqualifikation und anschließenden Weiterbildungen unterschieden.

Grundqualifiziert ist, wer

  1. eine Grundqualifikation durch Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung erlangt hat,
  2. eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem Beruf absolviert hat, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden,
  3. eine Umsteigerprüfung abgelegt hat,
  4. eine beschleunigte Grundqualifikation absolviert hat,
  5. eine Quereinsteigerprüfung abgelegt hat oder
  6. eine Umsteigerprüfung im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation abgelegt hat. 
  7. Als grundqualifiziert gilt auch, wer von der Besitzstandsregelung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erfasst ist.

 

Bisher wurde die Qualifizierung in Deutschland durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Das führte insbesondere bei sog. „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten. Daher führte Deutschland zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein. Der FQN löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.

Parallel dazu nahm am 23. Mai 2021 das von der EU vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) seinen Betrieb auf. In dem Register werden zunächst die Daten des FQN erfasst, ab dem 25. Oktober 2021 dann auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gespeichert. Die Übermittlung der Daten zum FQN an das Register erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörden. Daten zu Qualifikationsmaßnahmen werden durch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bzw. durch die Industrie- und Handelskammern übermittelt.

Die Ausbildungsstätte muss für die Ausübung ihrer Tätigkeiten eine staatliche Anerkennung bei einer hierfür zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland beantragen. Diese Behörde teilt dem KBA zukünftig auch die Namen der anerkannten Ausbildungsstätten mit, um eine Zulassung zum Datenübermittlungsverfahren zu ermöglichen.

Erstmals stellten auch private Unternehmen Daten über das Internet in ein Register des KBA ein. Dafür seien besondere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, Ausbildungsstätten haben sich zusätzlich per ELSTER-Unternehmenszertifikat zu authentifizieren. Danach könnten die Daten über eine Webanwendung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermittelt werden. Das BQR ist, wie auch die anderen Register des KBA, zu Auskunfts- und Kontrollzwecken eingerichtet worden. Es soll sicherstellen, dass die erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen vor der Ausstellung eines FQN absolviert worden sind.

Auskünfte werden an inländische Behörden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und an ausländische Behörden in der Europäischen Union über das von der EU für diese Zwecke neu eingerichtete Informationssystem Professional Drivers Network (ProDriveNet) erteilt.

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