Einheitliche Kraftfahrer-Ausbildung in der EU

Das Europäische Parlament hat die EU-Richtlinie zur Ausbildung von Bus- und Berufskraftfahrern jetzt verabschiedet. Nach dem Umsetzen der Richtlinie in nationales Recht sind Berufseinsteiger verpflichtet eine achtwöchige Grundausbildung zu durchlaufen.
Redaktion (allg.)
Dabei kann die Grundausbildung entweder aus einer Kombination von Prüfungen und Unterrichtsteilnahme bestehen oder ausschließlich durch Prüfungen erlangt werden. Zusätzlich wurde beschlossen, dass alle Kraftahrer in einem Fünf-Jahres-Zyklus an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen müssen. Die Umsetzung dieser Richtlinie muss spätestens sechs Jahre nach Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt erfolgen. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird in den nächsten Wochen gerechnet.(tpi)
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