E-Stromer: Bundesrat billigt Steuerbefreiung

Die Länderkammer beschließt die Verlängerung der Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen und die stärkere Staffelung nach CO2-Ausstoß bei Verbrennern.

Grünes Licht für mehr Stromer: Der Bundesrat winkte in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung der Steuerbefreiung für E-Autos und den Anspruch auf private Ladeinfrastruktur für Vermieter und Eigentümber durch. | Foto: Bundesrat/Dirk Deckbar
Grünes Licht für mehr Stromer: Der Bundesrat winkte in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung der Steuerbefreiung für E-Autos und den Anspruch auf private Ladeinfrastruktur für Vermieter und Eigentümber durch. | Foto: Bundesrat/Dirk Deckbar
Daniela Sawary-Kohnen
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, bleiben damit von der Kfz-Steuer befreit.

Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2030 befristet, "um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen", wie die Länderkammer argumentiert.

Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken - möglichst um 40 bis 42 Prozent, heißt es in der amtlichen Begründung.

Verbrenner: Staffelung nach CO2-Ausstoß und Freibetrag

Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

Anspruch aus Ladesäule für Mieter und Eigentümer

Der Bundesrat billigte in der jüngsten Sitzung zudem die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos. Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen - zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

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