Mit steuerlichen Erleichterungen, breit angelegten Fördermaßnahmen und einem Digitalisierungsschub könne die Bundesregierung Wirtschaft und öffentliche Verwaltung in der Post-Pandemie-Phase stärken und Arbeitsplätze sichern, so der DSLV. DSLV-Präsident Axel Plaß sagt:
„Inhaltlich ist das Paket ein Mix aus politischen Absichtserklärungen der Vergangenheit und neuen Detailförderungen für einzelne Zielgruppen.“
Zwar hebe der Ausschuss hervor, dass „eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur Voraussetzung für einen raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen ist“, das Maßnahmenpaket speziell für den Logistik- und Güterverkehrssektor sei aber größtenteils pauschal und eher sparsam angelegt.
Umstieg auf Euro VI?
Der Verband vertritt die Auffassung, dass für den schnellen Umstieg von schweren Diesel-Lkw auf CO2-arme Antriebe ein europaweites Flottenerneuerungsprogramm, mit dem nun die wenigen Reste von EURO III-, IV- und V-Lkw-Beständen in Europa allein zugunsten von EURO VI-Lkw eingesammelt werden sollen, nicht helfe. Ob das geplante Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungs-Programm, in dem Logistikunternehmen mit kommunalen Betreibern in Konkurrenz um Fördermittel treten sollen, das Defizit kompensiert, sei heute offen. Plaß:
„Alles hängt natürlich weiterhin davon ab, wann die Nutzfahrzeugindustrie endlich serientaugliche Alternativen zum schweren Diesel-Lkw liefert. Der Staat kann schließlich nur fördern, was bereits existiert. Große Hoffnungen legt die Logistikbranche deshalb in die Nationale Wasserstoffstrategie.“
Einzelmaßnahmen im Fokus
Der Erfolg des Konjunkturpakets insgesamt werde stark von der Wirksamkeit der Einzelmaßnahmen abhängen. Während die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent eine gute Planungsgröße für die Unternehmen der Logistik ist, bleibt offen, ob die auf sechs Monate befristete Absenkung der Mehrwertsteuer um drei Prozent die Binnennachfrage und den privaten Konsum in einem Umfang ankurbelt, die die Einnahmeverluste des Staates und den administrativen Aufwand der Unternehmen und Steuerbehörden für die Umstellung rechtfertigen.
Auch die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer ist nur eine bedingte Hilfe für Speditionen und ihre Kunden, da sie nicht mit der Fälligkeit der Zollschulden synchronisiert wurde. An seiner Forderung nach einer unmittelbaren Verrechnung bei der Einfuhr hält der DSLV weiter fest. Plaß:
„Viele Unklarheiten müssen in den anstehenden Änderungen der Gesetze und Verordnungen noch bereinigt werden. Unter dem Strich ist das Paket aber zu begrüßen. Es bleibt allerdings die Frage, warum es erst einer folgenschweren Krise bedurfte, um Maßnahmen der Bundesregierung zur Wohlstandsicherung und zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands in diesem Umfang zu erlassen.“
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