Dieselskandal: Dobrindt plant Gesetzesänderung

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will den Tricksereien der Automobilindustrie bei Dieselfahrzeugen einen Riegel vorschieben und das Abschalten der Abgasreinigung nur noch in sehr engen Grenzen zulassen.
Dem regelmäßigen Abschalten der Abgasreinigung bei Dielsefahrzeugen will Alexander Dobrindt künftig einen Riegel vorschieben. (Foto: VWN)
Dem regelmäßigen Abschalten der Abgasreinigung bei Dielsefahrzeugen will Alexander Dobrindt künftig einen Riegel vorschieben. (Foto: VWN)
Christine Harttmann

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will sich der CSU-Minister auf der heutigen Tagung der EU-Verkehrsminister dafür einsetzen, dass die maßgebliche EU-Richtlinie geändert wird. Herstellern seien Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster künftig nur noch erlaubt sein, „wenn unter Einbeziehung der besten verfügbaren Technologien keine andere Technologie zur Verfügung steht, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“, zitiert die Süddeutsche den Formulierungsvorschlag des Bundesverkehrsministeriums, der ihr nach eigenen Angaben exklusiv vorliegt.

Bislang war es zwar verboten, dass sich die Abgasreinigung, wie bei VW, außerhalb des Messzyklus abschaltet. Allerdings ist es nach derzeitiger Gesetzeslage unter bestimmten Bedingungen durchaus erlaubt. Darauf berufen sich die Hersteller wenn sie beim sogenannten Thermofenster die Abgasreinigung bei bestimmten Außertemperaturen abschalten.

Nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums sei künftig bereits bei der Erteilung der Typengenehmigung zu prüfen, ob den Herstellern eine andere verfügbare Technik zur Verfügung stehe als die Möglichkeit, die Abgasreinigung abzuschalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) solle dabei von den Herstellern eine Erklärung verlangen dürfen, ob sie Einrichtungen zum Motorschutz verwendeten. Wenn ja, müssten sie darlegen, wie diese funktionieren, die Software offenlegen und Gründe für deren Einsatz anführen. „Dieses Verfahren sollte darüber hinaus für bestehende Typgenehmigungen in allen Mitgliedsstaaten nachträglich angewandt werden“, heißt es laut Süddeutscher Zeitung in den Informationsunterlagen für die deutsche Reise-Delegation.

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