Kann Musik die Fahrerin oder den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken, die Fahrweise oder das Reaktionsvermögen beeinflussen? Nach Angaben der Dekra ist dies durchaus der Fall.
„Musik geht nicht spurlos an Fahrern und Fahrerinnen vorüber. Wie Studien zeigen, weckt sie nicht nur Emotionen, sondern kann auch zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten, zum Beispiel infolge von Ablenkung beitragen“, so Dekra-Verkehrspsychologe Dr. Thomas Wagner.
Schneller oder langsamer Rhythmus?
Musik, die man während des Fahrens hört, führe zu längeren Reaktionszeiten, beispielsweise wenn ein Reh plötzlich auf die Fahrbahn springt, warnt die Dekra mit Verweis auf eine Untersuchung der Universität Zürich. Den Forschern zufolge spiele es dabei tatsächlich keine Rolle, ob man entspannenden Klängen oder anregende Rhythmen lauscht.
Wer allerdings schnelle Rhythmen beim Fahren höre, zeige die Tendenz, schneller zu fahren und häufiger die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten als mit softeren Klängen im Hintergrund.
„Bei schnellen Rhythmen besteht die Gefahr, dass sich die Fahrenden von der Musik emotional mitreißen lassen und in gehobener Stimmung stärker aufs Gaspedal treten“, erklärt Wagner und ergänzt: „Musik ist meist ein Stimmungsaufheller, aber sie kann auch die Sorgfalt beim Autofahren verringern“.
Laut oder leise?
Bei höherem Lautstärkepegel könne man stark vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden - vor allem, wenn die Songs mit persönlichen Emotionen und Erinnerungen verbunden seien. Und wird die Aufmerksamkeit zu stark beansprucht, bleibt nach Aussage des Verkehrspsychologen „weniger geistige Kapazität für das Fahren übrig.
Er empfiehlt daher, sich nicht allzu sehr von den Lieblingssongs am Steuer pushen zu lassen, eine vernünftige Lautstärke zu wählen und vor allem in anspruchsvolleren Fahrsituationen, zum Beispiel beim Überholen, die Lautstärke herunterzudrehen. Manche modernen Fahrzeuge würden bereits automatisch beim Rückwärtsfahren die Musikanlage in den Mute-Modus schalten.
Was gilt laut Straßenverkehrsordnung?
Gesetzliche Vorgaben bezüglich der Auswahl von Musik im Fahrzeug gibt es laut Dekra keine. Doch bezüglich Lautstärke gelte entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung, dass dass das Gehör von Fahrerinnen und Fahrern nicht durch Geräte beeinträchtigt werden dürfe.
Musik darf demnach nicht so laut sein, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer zum Beispiel das Martinshorn von Rettungskräften oder Polizei nicht mehr akustisch wahrgenommen werden können.
Andernfalls würden gemäß dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot anfallen, wenn einem Einsatzfahrzeug mit aktivem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn eingeräumt wird – mit noch höheren Geldstrafen sei bei einem Unfall zu rechnen.
Kurzer Selbst-Check vor der Fahrt
Auch an die sogenannte Selbstüberprüfungspflicht erinnern die Experten: Alle Fahrerinnen und Fahrer seien dazu verpflichtet, vor Fahrtantritt zu checken, ob sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
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