De-Minimis: Förderperiode 2020 startet

Wer für die Förderperiode 2020 einen Antrag für das „De-Minimis“-Förderprogramm stellen will, kann jetzt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Anträge herunterladen und einreichen.

Auch 2020 fördert das Bundesverkehrsministerium die Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten. (Foto: BMVI)
Auch 2020 fördert das Bundesverkehrsministerium die Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten. (Foto: BMVI)
Christine Harttmann

Am 7. Januar 2020 hat die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode 2020 begonnen, am 30. September 2020 endet sie. Über das „De-Minimis“-Programm erhalten Unternehmen im Rahmen der sogenannten Mautharmonisierung Zuschüsse zu fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen zählen beispielsweise der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen sowie Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland. Förderfähig sind außerdem die ergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes sowie Kauf, Miete und Leasing von Navigationssystemen.

Unter personenbezogene Maßnahmen fallen Aufwendungen für die Sicherheitsausstattung oder die Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals sowie der Disponenten. Geld git es außerdem für bestimmte berufliche Weiterbildungen wie die Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt oder Fachwirt für Güterverkehr und Logistik.

Als Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gelten der Erwerb von Telematiksystemen oder Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen.

Auch der Einbau von Abbiegeassistenten ist in diesem Jahr wieder förderfähig, allerdings hat der Bundesverkehrsministerium dieses Mal die Bedingungen deutlich angepasst, nachdem der Geldtopf im Vorjahr bereits nach wenigen Tagen geleert war.

Als neue förderfähige Maßnahme hat das Bundesverkehrsministerium die Investitionsmehrausgaben für die Kranbarkeit von Trailern aufgenommen. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei Neuanschaffung entspricht der Differenz aus den Ausgaben für einen kranbaren Trailer und den Ausgaben für einen nicht kranbaren Trailer.

 

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