An manche Dinge denkt man nicht permanent, weil sie einfach nicht ständig gebraucht werden. Der Verbandskasten im Auto ist so ein Fall - schließlich ist es ja gut, wenn er nie zum Einsatz kommen muss. Doch bisweilen wirft man besser einen Blick auf diesen Kofferraumbewohner. Denn darin befinden sich auch einige Materialien, die ein Verfallsdatum haben.
Das ist auf Kompressen, Verbandspäckchen und Co. aufgedruckt und gibt an, wie lang die Produkte in der Regel steril sind. Nach Angaben des Tüv Süd ist Verbandszeug auf fünf Jahre Sterilität ab Produktionsdatum ausgelegt. Bei Beschädigung oder durch hohe Temperaturen kann es jedoch auch schneller verschleißen. Wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass Erste-Hilfe-Material abgelaufen ist oder fehlt, ist ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro fällig.
Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) soll man abgelaufene Verbände nicht mehr benutzen. Denn wenn sie nicht mehr steril sind, könnten durch Keime offene Wunden verunreinigt werden und es besteht Infektionsgefahr. Also besser regelmäßig austauschen. Allerdings sollte man auch die nicht sterilen Inhalte wie Einmalhandschuhe oder Pflaster überprüfen. Denn auch diese können nach einiger Zeit porös werden oder ihre Klebekraft verlieren - und damit unbrauchbar werden.
Mit abgelaufenem Kasten fällt man nicht beim TÜV durch
Auch der TÜV oder die anderen Prüforganisationen schauen bei der Hauptuntersuchung nach dem Verbandskasten. Fehlt er oder ist er nicht vollständig, liegt ein geringer Mangel vor. Geringe Mängel müssen zeitnah behoben werden, führen aber nicht zu einer Nachprüfung. Selbes gilt auch, falls die Haltbarkeitsdaten von Bestandteilen des Kastens abgelaufen sind.
Ersatz gibt es auf zwei Wegen: Entweder kauft man nach Ablauf der Haltbarkeitsdaten einen neuen Kasten. Oder man beschafft ein Nachfüll-Set. Das enthält nur die verderblichen Güter und keine neue Verbandsschere oder Ähnliches.
Wer ein neues Erste-Hilfe-Set kauft, findet darin nun auch unter anderem zwei medizinische Masken. Die entsprechende Norm wurde im Februar 2022 aktualisiert. Verbandskästen mit den bisher gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 müssen laut ADAC nicht ausgetauscht und dürfen nach wie vor verwendet werden. Die beiden Masken müssen demnach auch nicht ergänzt werden. Lediglich das Verfallsdatum der Materialien im Kasten sollte man im Blick behalten.
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?