Corona: Daimler kündigt ab 6. April Kurzarbeit an

Daimler schickt seine Beschäftigten in Deutschland vom 6. bis zum 17. April in Kurzarbeit. Betroffen sind alle Lkw-, Transporter- und Pkw-Werke im Bereich Produktion und Verwaltung. Zentrale Zukunftsprojekte bleiben am Laufen.

Daimler meldet für die Werke wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit an. | Foto: Daimler
Daimler meldet für die Werke wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit an. | Foto: Daimler
Daniela Sawary-Kohnen
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Der Daimler-Konzern zieht die Konsequenzen aus der zuspitzenden Lage im Zuge der COVID-19-Pandemie. Der Vorstand und Gesamtbetriebsrat der Daimler AG beschlossen daher, ab 6. April 2020 Kurzarbeit für einen Großteil der Produktion und ausgewählte Verwaltungsbereiche zu beantragen. Damit reagiere das Unternehmen auf die weitreichenden Auswirkungen des Corona-Virus und die daraus resultierenden zunehmend schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, wie es heißt.

Unternehmensleitung und Betriebsrat hätten sich deshalb darauf geeinigt, die bestehenden Maßnahmen zu erweitern und zunächst bis zum 17. April 2020 in Kurzarbeit zu gehen. Von der Kurzarbeit sind sowohl Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werke des Unternehmens in Deutschland betroffen. Notwendige Grundfunktionen sowie Zukunftsthemen und strategische Projekte seien von der Kurzarbeit ausgenommen, um nach der Krise wieder voll durchstarten zu können, wie der Hersteller betont.

Mit diesen Maßnahmen leiste man seinen Beitrag, die Belegschaft zu schützen, die Ausbreitung dieser Pandemie einzudämmen und die Beschäftigung zu sichern. Gleichzeitig soll diese Entscheidung dazu beitragen, den Konzern "auf eine Phase vorübergehend niedrigerer Nachfrage" vorzubereiten und die Finanzkraft des Unternehmens zu sichern, wie es weiter heißt. Bereits Mitte März hatte Daimler den Großteil seiner Produktion sowie die Arbeit in ausgewählten Verwaltungsbereichen in Europa für zunächst zwei Wochen ruhen zu lassen.

Man orientiere sich dabei an den Empfehlungen der internationalen, nationalen und lokalen Behörden. Die Unterbrechung betrifft europäische Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werke des Unternehmens. In dieser Phase habe man die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter in Deutschland weitgehend abgebaut und somit die Voraussetzungen für Kurzarbeit geschaffen, so der Konzern weiter. Für die europäischen Standorte würden die länderspezifischen Regelungen gelten.

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