CO2-Maut auf österreichischen Autobahnen: CO2-Rechner jetzt online

Ab dem 1. Januar 2024 wird es einen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut geben. Damit setzt die Alpenrepublik die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinie um. Die Asfinag hat nun einen entsprechenden Rechner online gestellt.

Auch in Österreich müssen Lkw ab 2024 einen CO2-Aufschlag auf die Maut berappen. (Foto: Pixabay)
Auch in Österreich müssen Lkw ab 2024 einen CO2-Aufschlag auf die Maut berappen. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Mit einer Novelle des Bundesstraßenmautgesetzes und des Asfinag-Gesetzes setzt Österreich die neue Wegekostenrichtlinie der EU um. Der Nationalrat hat sich in seiner Sitzung am 19. Oktober mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass künftig neben den Infrastrukturkosten und den verkehrsbedingten Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung auch die CO2-Emissionen der Fahrzeuge bei der Bemessung der Lkw-Maut berücksichtigt werden.

Das neue Preissystem für die streckenbezogene Go-Maut gilt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht. Es soll schrittweise von 2024 bis 2026 eingeführt werden, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments.

Es wird fünf CO2-Emissionsklassen geben. Nullemissionsfahrzeuge fallen in die Klasse 5. In der Klasse 1 sind alle Fahrzeuge zusammengefasst, die aufgrund ihrer CO2-Vorgaben die Anforderungen der anderen Emissionsklassen nicht erfüllen. Wie der österreichische Autobahnbetreiber Asfinag mitteilt, besteht für die überwiegende Mehrheit von 95 Prozent aller Fahrzeuge grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Denn zunächst werden alle Fahrzeuge in die Schadstoffklasse 1 eingestuft. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, verbleiben automatisch in dieser Emissionsklasse, da sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keiner besseren Emissionsklasse zugeordnet werden können.

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2019 zugelassen werden, kann durch Eingabe der entsprechenden Werte in den Asfinag-Rechner, den der Autobahnbetreiber online gestellt hat, die entsprechende bessere CO2-Emissionsklasse ermittelt werden. Für diese Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, einen günstigeren Mauttarif in der CO2-Bepreisung zu prüfen.

Für die Überprüfung werden drei Werte benötigt:

  • Datum der erstmaligen Zulassung (Zulassungsbescheinigung)
  • Fahrzeuguntergruppe
  • Spezifischer CO2 Emissionswert

Für die einzelnen Fahrzeuguntergruppen liegen CO2-Referenzwerte vor. Diese können dem Customer Information File (CIF) entnommen werden. In einigen Fällen wird auch das sogenannte Certificate of Conformity, kurz CoC, benötigt, das ab 2019 in den Fahrzeugpapieren beim Fahrzeugkauf enthalten ist. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, kann dieses CIF-Dokument direkt beim jeweiligen Fahrzeughersteller oder Händler angefordert werden.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »