City Logistik: Bundesumweltministerium startet Förderprogramm

Im Fokus stehen sauberere Luft und mehr Klimaschutz im Verkehr. Zuschüsse soll es also für E-Lastenräder und Mikro-Depots geben.

Gerade im städtischen Bereich sind Lastenräder eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren Lkw. (Foto: Citkar)
Gerade im städtischen Bereich sind Lastenräder eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren Lkw. (Foto: Citkar)
Christine Harttmann

 

Das Bundesumweltministerium (BMU) startet ein Förderprogramm für Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder. Es soll ab 1. März 2021 in Kraft treten und Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen.

Der innerstädtische Verkehr solle entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden, teilt das Ministerium mit. Dabei könnten Lastenräder und Mikro-Depots in der Logistik sowie im Alltagsverkehr einen Beitrag leisten. Insbesondere an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste sollen sich angesprochen fühlen. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.

Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung „auf der letzten Meile“ emissionsfrei erfolgt. Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagsort zum Endkunden verstanden. Von der Förderung profitieren können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ausdrücklich erwünscht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren anhand definierter Kriterien werden förderfähige Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das BMU fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder bzw. -anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Von der Förderung profitieren können Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Handwerk oder Pflege, wie beispielsweise Klempner und Hebammen, die in der Innenstadt unterwegs sind und dabei Werkzeug oder Medizinkoffer dabei haben. Gerade im städtischen Bereich bieten diese Räder auf der „letzten Meile" eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren Lkw.

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