CEMT: Jetzt Anträge für 2014 stellen
Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nun mitgeteilt hat, können Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2014 seit Ende August 2013 bei den Außenstellen des Bundesamtes angefordert werden. Antragsschluss ist der 1. Oktober. Die Adressen der BAG-Außenstellen sind auf den Internetseiten des Bundesamtes unter http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/DasBAG/Ast/ast_node.html zu finden.
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dazu zählen die EU-Mitgliedsstaaten, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz sowie verschiedene ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt nur eine beschränkte Anzahl der CEMT-Genehmigungen. CEMT-Genehmigungen Österreich dürfen mit Ausnahmen von Österreich nur auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „EURO III sicher“ gemäß der CEMT-Resolution entsprechen. Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gelten, können aus-schließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „EURO IV sicher“ entsprechen.
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