Bundesverwaltungsgericht: Dieselfahrverbote rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig macht den Weg frei für Dieselfahrverbote in deutschen Städten.
(Foto: Allgemeiner Deutsche Automobil-Club)
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Christine Harttmann

Soeben wurde in Leipzig entschieden, dass Dieselfahrverbote in deutschen Städten rechtmäßig sind. Damit gaben die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Deutschen Umwelthilfe recht und bestätigten die Urteile der Vorinstanzen in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten die Behörden wegen der hohen Schadstoffwerte dazu verpflichtet, die Luftreinhaltepläne zu verschärfen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat damit aber kein Diesel-Verbot erlassen. Das Urteil besagt nur, dass Großstädte wie Düsseldorf und Stuttgart solche Verbote zur Luftreinhaltung anordnen dürfen. Das hatten bereits vorangestellte Instanzen bejahten. Umstritten blieb aber bis zum heutigen Urteil, ob sich dies mit dem geltenden Straßenverkehrsrecht deckt. Die Leipziger Richter bestätigten jetzt die Entscheidungen der Vorinstanzen weitgehend und gaben somit grünes Licht für die ersten Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in deutschen Städten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen.

In dem aktuellen Verfahren ging es zwar um kommunale Dieselverbote. Die Arag kommt in ihrer Analyse dennoch zu dem Urteil, dass auch der Bund in Zugzwang kommt. Der müsste Maßnahmen ergreifen, um Dieselverbote durchzusetzen und kontrollierbar zu machen. Fraglich sei also, ob entgegen der bisherigen Strategie des Bundesverkehrsministers nun doch die blaue Plakette komme. Mit der blauen Plakette wären moderne Diesel mit der neuesten Abgas-Norm Euro 6 von Fahrverboten ausgenommen. Sie wäre außerdem die einfachste Hilfe, den Dieselbann zu kontrollieren: Wer Blau an der Scheibe hat, darf rein. Der Rest nicht.

Verkehrsexperten gehen davon aus, dass noch knapp zwölf Millionen Diesel-Pkw deutschlandweit unterhalb der aktuellen Euro-6-Abgasnorm unterwegs sind. Die sind auf jeden Fall von Diesel-Verboten betroffen. Dazu kommen noch Liefer- und Transportfahrzeuge, eventuell sogar alte Benziner unterhalb von Euro 3. Details für Verbote seien jedoch Sache der Kommunen, so die Arag-Experten. Da stelle sich unweigerlich die Frage, ob a ein Dieselbann überhaupt noch verhältnismäßig sei.

Genau das aber hat nun das BVerwG grundsätzlich bejaht. Der Schutz von Leben und Gesundheit jener Menschen, die unter Verkehrsabgasen leiden, sei demnach höher zu bewerten als dagegen abzuwägende Rechtsgüter wie Eigentum und Handlungsfreiheit der vom Verkehrsverbot betroffenen Fahrzeug-Eigentümer. Die Richter gaben den beklagten Kommunen Stuttgart und Düsseldorf dennoch auf, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. So müssten Übergangsfristen geschaffen werden und Fahrverbote dürften nur phasenweise eingeführt werden. Zudem bedürfe es hinreichender Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

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