Bundesverkehrsministerium: Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge geht in 2. Runde

Anträge zur Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge können Unternehmen ab dem 29. Juni 2022 wieder stellen.

„Mit den bereitgestellten Mitteln unterstützen wir die Branche dabei, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken“, Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr. (Foto: FDP)
„Mit den bereitgestellten Mitteln unterstützen wir die Branche dabei, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken“, Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr. (Foto: FDP)
Christine Harttmann

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat heute den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht. Ergänzt wird die zweite Runde des erfolgreichen Förderprogramms durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, wird für beide Aufrufe ab dem 29. Juni 2022 die Antragstellung möglich sein. Ferner besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit Wasserstoffinfrastruktur zu beantragen.

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:

„Nach dem ersten Förderaufruf mit rund 2.000 beantragten klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Klassen und Antriebstechnologien, schreiben wir diese Erfolgsgeschichte mit dem zweiten Förderaufruf sowie mit einem zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur fort. Mit den bereitgestellten Mitteln unterstützen wir die Branche dabei, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken.“

Die Europäische Kommission hat das neue Förderprogramm genehmigt. Es steht nun für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien bereit. Im zweiten Förderaufruf sowie dem zusätzlichen Aufruf speziell für Sonderfahrzeuge werden konkret jeweils drei Elemente gefördert:

  • Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität, wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

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