Bundesverkehrsministerium: Förderprogramm für Lkw-Parkplätze startet

Für den Ausbau von Stellplätzen stellt das Ministerium bis zum Jahr 2024 90 Millionen Euro bereit. Mit bis zu 90 Prozent werden die förderfähigen Kosten bezuschusst. Anträge über das BAG sind ab 14. Juli möglich.

Gegen die Parkplatznot: Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahn-Anschlussstellen fördert das BMVI künftig mit bis zu 90 Prozent. (Foto: Pixabay)
Gegen die Parkplatznot: Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahn-Anschlussstellen fördert das BMVI künftig mit bis zu 90 Prozent. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat im Bundesanzeiger die neue Förderrichtlinie für Lkw-Parkplätze veröffentlicht. Ziel des Programms ist, dass im Drei-Kilometer-Radius von Autobahnanschlussstellen zusätzliche Stellplätze entstehen. Dafür stellt das Ministerium in einem ersten Schritt 90 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 bereit. Förderanträge können ab dem 14. Juli 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommentierte:

„Während der Corona-Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig ein funktionierender Güterverkehr ist. Die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer stehen dabei an vorderster Front: Sie sind unermüdlich unterwegs, um Waren und Güter an ihr Ziel zu bringen.“

Umso wichtiger seien Pausen, um neue Kräfte tanken zu können. Voraussetzung dafür sei, dass die Trucker tatsächlich einen Stellplatz finden – und nicht wegen überfüllter Parkplätze irgendwo ‚wildwest‘ parken müssen, weil sie sonst ihre Lenk- und Ruhezeiten verletzen.

„Mit unserem neuen Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, dieses Dilemma aufzulösen und zugleich eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer beseitigen. Daher investieren wir gezielt in den Ausbau von Stellplätzen – erstmals auch auf Autohöfen und in Gewerbegebieten. Nur wenn Lastwagenfahrer gut ausgeruht und versorgt sind, können sie ihre Tour sicher und erholt fortsetzen“, erklärte Scheuer.

Steffen Bilger (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, erklärt:

„Die Verbesserung der Lkw-Stellplatzkapazitäten an den Bundesautobahnen ist für uns eine vordringliche Aufgabe – gerade mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Daher hat der Bund in den vergangenen Jahren mit Nachdruck neue Lkw-Stellplätze geschaffen und rund 1,2 Milliarden Euro investiert. Da der Bedarf aber schneller steigt, als wir bauen können, gehen wir nun auf private Investoren zu, um auch abseits der Bundesautobahnen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen neue Stellplätze zu schaffen – zum Beispiel in Gewerbegebieten oder auf Autohöfen. Oder sogar, indem Transportunternehmen auf ihren Betriebshöfen Parkflächen für fremde Lkw bereitstellen. Denn ein verbessertes Angebot für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sollte uns allen am Herzen liegen.“

Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Lkw-Parkplätzen sowie die Umgestaltung bestehender Flächen, die bisher nicht für Lkw-Stellplätze genutzt werden. Dazu zählen Betriebshöfe von Speditionsunternehmen sowie Parkplätze von Messen oder Handelsunternehmen).

Die geförderten Lkw-Parkplätze sollen für mindestens 10 Jahre bestehen du in der ganzjährig mindestens in der Zeit von 18:00 bis 06:00 Uhr geöffnet sein. Neu- und Umbaumaßnahmen werden gefördert, wenn mindestens 30 Lkw-Stellplätze entstehen. Bei der Umgestaltung bestehender Flächen müssen es mindestens zehn Stellplätze sein. Außerdem muss für ausreichende sanitäre Einrichtungen mit WC und Dusche gesorgt sein. Die Anlagen sollen darüber hinaus laut den Vorgaben über ein System verfügen, das den aktuellen Belegungsgrad erfasst und diesen online auf dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) bereitstellt.

Geplant ist ein Zuschuss auf förderfähige Kosten von 80 Prozent bei Neu- und Ausbau sowie 90 Prozent bei der Umgestaltung bestehender Flächen. Dazu zählen neben den klassischen Baukosten u.a. auch Umzäunung, Markierung, sanitäre Anlagen, IT-System, Beleuchtung und eine sichere Wegführung.

Zuständig für die Umsetzung der Förderung ist das Bundesamt für Güterverkehr. Dieses gibt auf seiner Internetseite Hinweise zum Förderprogramm und zum genauen Termin, ab dem Förderanträge gestellt werden können. Das neue Förderprogramm ist Teil des Fünf-Punkte-Plans für besseres Lkw-Parken, den Bundesminister Scheuer im Januar 2020 vorgestellt hat.

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